Medizinische Technolog/-innen für Radiologie (MTR) sind eigenverantwortlich für die technische Durchführung der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren, der Strahlentherapie sowie der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie zuständig. Zu Ihren Aufgaben gehören weiterhin die Verabreichung von Pharmaka (für bildgebende Verfahren) und Radiopharmaka (für nuklearmedizinische Standarduntersuchungen)  nach ärztlicher Anordnung, die Qualitätsbeurteilung der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren, die Mitwirkung bei der Erstellung des Bestrahlungsplanes und dessen Reproduktion an Patient/-innen sowie die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen. Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst die Durchführung physikalisch-technischer Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der radiologischen Diagnostik, in der Strahlentherapie und in der Nuklearmedizin sowie Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse.

Zum Aufgabenspektrum von MTR gehören Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements. Die Arbeit mit Patient/-innen erfordert das Erkennen von individuellen Besonderheiten sowie die Fähigkeiten adäquat zu agieren und zu kommunizieren unter Beachtung ihrer Rolle im beruflichen Handlungsfeld. Meist sind MTR die ersten Ansprechpartner/-innen der Patient/-innen, so dass Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein unbedingt erforderlich sind.

Medizinische Technolog/-in für Radiologie, MTR

 

Tätigkeiten von MTR

Die berufsspezifischen Aufgaben von MTR in den Tätigkeitsbereichen umfassen die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in den Fachbereichen sowie der Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit einschließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung und in der Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen. 

Nachfolgend werden die einzelnen Tätigkeitsbereiche vorgestellt:

Mit Hilfe von Röntgenstrahlen und anderen bildgebenden Verfahren wie Magnetresonanztomographie und Ultraschall werden z.B. Knochen, Organe und Gefäße dargestellt. MTR fertigen auf Anforderung der Ärzt/-innen selbständig Röntgenbilder an Röntgenbilder an und beurteilen diese auf ihre technische Durchführung. Sie unterstützen die Radiolog/-innen bei Röntgenkontrastmitteluntersuchungen von Organen und Blutgefäßen und sind an Großgeräten wie Computertomographen und Magnetresonanztomographen eingesetzt. MTR verfügen über gute Kenntnisse der Anatomie (dem Bau) des Menschen, um Röntgenaufnahmen anfertigen zu können. Sie müssen aber auch gute physikalisch-technische Grundlagen besitzen, um mit den komplizierten Apparaten und Großgeräten arbeiten zu können. Viele Untersuchungen in der Radiologischen Diagnostik sind nur in Teamarbeit zwischen Patient/-innen,  Ärzt/-innen und MTR durchzuführen, wobei die Qualitätssicherung und der Strahlenschutz eine zentrale Rolle spielen.

Den engsten Kontakt zu Patient/-innen haben MTR in der Strahlentherapie/ Radioonkologie. Hier werden überwiegend bösartige Tumore mit Hilfe von Röntgen-, Gamma- oder Teilchenstrahlen behandelt. Die Arbeit an den entsprechenden Planungs- und Bestrahlungsgeräten (Linearbeschleunigern) und mit computergesteuerten Kontrolleinstellsystemen verlangt von den MTR ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Die Patient/-innen werden oft über einen längeren Zeitraum bestrahlt, so dass MTR die Patient/-innen gut kennenlernen und die zentralen Kontaktpersonen sind. Diese psychische Betreuung ist ein wichtiger Aufgabenbereich der MTR.

In der Nuklearmedizin arbeiten MTR mit radioaktiven Substanzen, die den Patient/-innen in geringen Mengen verabreicht werden. Mit Hilfe hochempfindlicher computerunterstützter Strahlenmessgeräte (z.B. Gamma-Kamera) kann die Verteilung im Körper und damit vorwiegend die Funktion eines Organs bestimmt werden. Es werden auch Behandlungen mit radioaktiven Stoffen, z.B. beim Schilddrüsenkrebs in der nuklearmedizinischen Abteilung durchgeführt. Im Hot Labor / ”heißen Labor” bereiten die MTR die radioaktiven Substanzen für die Verabreichung an Patient/-innen vor. Exakte Bestimmung der Strahlenmenge und Einhaltung des Strahlenschutzes sind für die MTR besonders wichtig.

In der Strahlenphysik, Dosimetrie und im Strahlenschutz nehmen MTR sehr vielfältige Aufgaben wahr. Mit speziellen Dosismessgeräten bestimmen sie die vorhandene Strahlung in der Umgebung oder während Untersuchungen mit ionisierender Strahlung und überwachen die Einhaltung der Grenzwerte. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle der Röntgen- und Therapieanlagen sowie der vorhandenen Strahlenschutzmaterialien (z.B. Bleischürzen). Bei der Anwendung von Strahlung am Menschen zu Therapiezwecken berechnen MTR die für Patient/-innen notwendige Strahlungsmenge.

Der MTR-Beruf ist aufgrund seiner umfassenden Ausbildung in der Strahlenphysik, Dosimetrie und im Strahlenschutz der einzige Gesundheitsberuf mit Fachkunde im Strahlenschutz. MTR dürfen daher Strahlung am Menschen selbstständig, also ohne Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen ärztlichen Person technisch durchführen.

AKTUELLES

Stellungnahme Netzwerk BiG zum Kabinettsentwurf des KHVVG

 

Die öffentliche Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVG) ist für den 25. September terminiert und einer der letzten, wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Gesetzgebung. Vertreter:innen unserer Berufsgruppen sind bisher nicht zur Anhörung geladen, allerdings ist die Anhörung öffentlich und eine Teilnahme für Interessierte möglich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1011776-1011776

Aktuell hat das Netzwerk Berufe Im Gesundheitswesen (BiG) zum Kabinettsentwurf des KHVVG ein Stellungnahme abgegeben. Unsere zentrale Forderung ist die Verankerung der Leistungen unserer Berufe in den geplanten Leistungsgruppen sowie die Beteiligung am Entwicklungsprozess bzw. im zu gründenden Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Denn aktuell sind, anders als in der ursprünglichen Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, unsere Leistungen gar nicht mehr enthalten.

Weitere Informationen

AKTUELLES

Hohes Krankheitsrisiko für MTA durch COVID-19 als Berufskrankheit

RECHT

Gesundheitsberufe, wie MTA-Berufe, die in Zeiten von COVID-19 unerschöpflich im Einsatz für die Patienten waren, hatten nicht nur selbst das Risiko an COVID 19 zu erkranken, sondern auch dass dieses sich zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung entwickelt. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird und dass diese nun auch von einem schnelleren Prüfverfahren und der Anerkennung als Berufskrankheit profitieren können. 

Gleichstellungsstiftung jetzt gründen

Der DVTA e.V. unterstützt gemeinsam mit rund 85 zivilgesellschaftlichen Organisationen und 50 Privatpersonen als Erstunterzeichner*in den Aufruf des DF (Deutscher Frauenrat) und GMEI (Gender Mainstreaming Experts International) zur Gründung einer Gleichstellungsstiftung. Wir fordern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben noch 2020 auf den Weg zu bringen.

DVTA bei Eröffnungsveranstaltung des Hauptstadtkongress Digital am 17.06.2020 dabei

Gesundheitsminister Spahn machte auf dem Hauptstadtkongress Digital deutlich, dass die Agenda der EU -Ratspräsidentschaft dafür genutzt werden soll, die EU zu stärken. So soll eine ausreichende Ausstattung mit Arzneimitteln, insbesondere Impfstoffen und Schutzausrüstung, durch die EU selbst gewährleistet werden, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll eine europäische Stimme erhalten und es soll eine einheitliche Vorgehensweis für das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen in Europa verhandelt werden.

MTA-Gesetz soll reformiert werden!

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den DVTA e.V. zu einem Gespräch zur Novellierung des MTA-Gesetzes (MTAG) eingeladen. Beabsichtigt ist, dass die Reform des MTAG noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden soll

COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt!

Sofern MTA, als Mitarbeiter im Gesundheitswesen, eine COVID-19-Erkrankung haben oder hatten, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in einer gemeinsamen Information für Beschäftigte im Gesundheitswesen zusammengefasst wurden.

Bericht zur COVID-19 Situation an der MTRA-Schule Oldenburg

Covid-19, Corona" - das Thema was uns alle beschäftigt und bewegt.

Als MTRA Schüler hatten auch wir  keine Schule. so dass circa 2 Monate das sogenannte E-Learning einsprang, wo wir von unseren Lehrkräften regelmäßig Aufgaben und Lernunterlagen geschickt bekommen. Das Positive daran ist, dass man beispielsweise länger schlafen und seine Aufgaben einfach noch im Pyjama erledigen kann. Außerdem hat man die Möglichkeit sich die Zeit zum Lernen selber einzuteilen und sich während des Lernens einen Snack zu gönnen. Auf der anderen Seite sollte man aber bedenken, dass wir trotz E- Learning einige Dinge nachholen müssen.