Die Probemitgliedschaft endet nicht automatisch. Der Austritt muss schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende der Probemitgliedschaft erklärt werden und der Geschäftsstelle fristgerecht zugehen. Andernfalls geht die Probemitgliedschaft nach Ablauf der Probezeit automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über.
Die Kündigungsfrist beträgt - auch für MTA-Schüler/innen -
drei Monate zum Jahresende.
Die Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform und muss spätestens bis zum 30.09.
des Jahres in der Geschäftsstelle in Hamburg vorliegen.
Falschangaben können rechtliche Konsequenzen haben.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich auch die aktuelle Satzung
(abzurufen unter dvta.de oder DVTA-Geschäftsstelle Tel. 040-2351170)
des DVTA an.
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Zwecke. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der Datenschutzerklärung
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