Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen der MT Berufe bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten 

 

Die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe) sind in Deutschland gesetzlich geregelte Berufe, die den Regelungen des Berufsgesetzes MTBG unterliegen.

Zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung Medizinische/-r Technolog/-in für Laboratoriumsanalytik (MTL), Medizinische/-r Technolog/-in für Radiologie (MTR), Medizinische/-r Technolog/-in für Funktionsdiagnostik (MTF) oder Medizinische/-r Technolog/-in für Veterinärmedizin (MTV) ist eine staatliche Erlaubnis notwendig. 

Personen mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können in Deutschland die staatliche Erlaubnis von der zuständigen Stelle erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen diese Personen Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Zum 1. Januar 2023 wurden in Deutschland die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie reformiert. Es gilt das neue Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG). Es gibt eine Übergangsfrist für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf Grundlage des alten Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTAG). Bis zum 31.12.2026 können ausländische Berufsqualifikationen unter Umständen noch übergangsweise als Medizinisch-technische MTA) der jeweiligen Fachrichtung anerkannt werden.

Im Anerkennungsverfahren wird die vorliegende Berufsqualifikation der Personen aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation durch die zuständige Stelle verglichen und die Gleichwertigkeit geprüft. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Erlaubnis.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen noch weitere Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllet werden, diese sind beispielsweise ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Liegt eine Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz vor, gelten andere Regelungen.

Der Antrag für das Verfahren kann bereits auch aus dem Ausland gestellt werden.

 

 Für Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise dem Link folgen.

Weiter Informationen finden Sie auch unter diesem Link.