Jetzt online Mitglied werden!

Bitte füllen Sie dazu den Aufnahmeantrag aus. Dort finden Sie auch unser SEPA-Lastschrift-Formular.

Oder nutzen Sie unser Antragsformular, dass Sie direkt digital unterzeichnen können: Aufnahmeantrag mit digitaler Unterschrift.

 

 

Wer kann Mitglied werden?

Ordentliches Mitglied im DVTA kann jede/-r MT, d.h. jede/-r MTF, MTL, MTR, MTV oder staatlich anerkannte/-r technische/-r Assistent/-in, der/die auf dem Gebiet der Medizin arbeitet, werden.

 

Kosten einer Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft kostet derzeit 86 Euro im Jahr. Das sind monatlich 7,17 Euro!
Nicht berufstätige Kollegen/-innen, MT(A)-Auszubildende und MTA-Schüler/-innen zahlen einen ermäßigten Beitrag von 43 Euro. Der Nachweis muss bis zum 31. Oktober des Vorjahres per Post oder Mail  an die Mitgliederverwaltung geschickt werden.

 

Prämie

Neue Prämie für „Mitglieder werben Mitglieder!“

Ein Mitglied, welches ein anderes Mitglied für die Mitgliedschaft im DVTA gewinnt (d.h. geworbenes Mitglied wird satzungsgemäß Mitglied im DVTA), erhält einmalig im Folgejahr eine Reduzierung seines Mitgliedbeitrags um die Hälfte des regulären Beitrags (Vollzahler).

 

 

 

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft
 

1. Bildung und Information

 

2. kostenlose Rechtsberatung - so häufig, wie Sie sie benötigen

 

3. Sonderkonditionen bei

  • mehr als 300 Anbietern über die Plattform MITGLIEDERBENEFITS (z.B. IKEA, Zalando, Conrad, Butlers, Bücher.de oder Cineplex)
  • Europcar
  • SIXT
  • HRS Hotel Reservation Service
 
Wie Sie diese in Anspruch nehmen, erfahren Sie als Mitglied im Mitgliederbereich.

 

4. politische Vertretung der Berufsinteressen

  • Berufspolitik - Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Berufsrechte, Einflussnahme bei Gesetzesentwürfen
  • fachspezifische Interessenvertretung im Inland und Ausland
     

 

5. Öffentlichkeitsarbeit - um unseren Beruf bekannter zu machen

 

6. Netzwerk

 

7. Stellenmarkt - Jobbörse der MTA Dialog - für MTF, MTL, MTR und MTV

 

8. Finanzielles - den Mitgliedsbeitrag können Sie bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben (bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit)

 

 

Interesse geweckt? Dann gleich anmelden!

Hier geht es zur Anmeldung