Recht

Gesundheitsberufe, wie MTA-Berufe, die in Zeiten von COVID-19 unerschöpflich im Einsatz für die Patienten waren, hatten nicht nur selbst das Risiko an COVID 19 zu erkranken, sondern auch dass dieses sich zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung entwickelt. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird und dass diese nun auch von einem schnelleren Prüfverfahren und der Anerkennung als Berufskrankheit profitieren können. Bisher wurden laut Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung von den Unfallversicherungsträgern in Deutschland insgesamt 5762 Fällen nach Verdachtsmeldung COVID-19 von Gesundheitsberufen als Berufskrankheit (BK) anerkannt. Die Berufskrankheit COVID-19 liegt vor (BK-Nummer 3101) bei Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war. COVID-19 ist eine derartige Infektionskrankheit.  Der Infektionsnachweis, mittels PCR-Test, muss eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen oder es müssen Symptome aufgetreten sein, die auf eine COVID-19- Erkrankung hinweisen. Im Weiteren ist erforderlich, dass die betreffende versicherte Person bei Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit in der Inkubationszeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatte oder, wenn sich aus der Art der konkret ausgeübten Tätigkeit aufgrund der damit verbundenen Häufigkeit und Intensität von Kontakten zu potenziell infizierten Personen eine besonders erhöhte Infektionsgefahr ergibt. Maßgebend ist die berufliche Verursachung, nicht, ob Schutzausrüstung getragen wurde. Bei Anerkennung der Berufskrankheit COVID-19 werden die notwendigen Kosten der Heilbehandlung, der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation übernommen sowie, bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit, kann eine Rente oder im Todesfall eine Hinterbliebenenrente in Betracht kommen.

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