Medizinische Technolog/-innen für Laboratoriumsanalytik (MTL) führen eigenverantwortlich biomedizinische Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Plausibilitätskontrolle, Validierung und Qualitätssicherung sowie die Vorbereitung und Aufbereitung von histologischen, zytologischen und weiteren morphologischen Präparaten zur Prüfung für die ärztliche Diagnostik einschließlich Plausibilitätskontrolle und Qualitätssicherung.

Zum Aufgabenspektrum von MTL gehören ebenfalls Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements. 

Medizinische Technolog/-in für Laboratoriumsanalytik, MTL

 

Unter Hämatologie versteht man die Lehre vom Blut und seinen Erkrankungen. Blut besteht aus festen Bestandteilen, den roten und weißen Blutkörperchen (Erythrozyten und Leukozyten) sowie den Blutplättchen (Thrombozyten) umgeben vom Blutwasser (Serum oder Plasma). Die Hämatologie befaßt sich schwerpunktmäßig mit den festen Blutbestandteilen.

Die Hämatologie unterteilt sich wiederum in 3 große Fachbereiche:

Morphologische Hämatologie
(Morphe = Gestalt, Form, Aussehen)

Aufgabe der/des MTLA ist festzustellen, ob die Zahl der Erythrozyten, Leukozyten und Thrombozyten sowie die prozentuale Verteilung der Leukozytensubpopulationen der alters- und geschlechtsentsprechenden Norm entspricht, ob alle Zellen in Form, Gestalt und Aussehen mit den gesunden Zellen vergleichbar sind. Diese Untersuchungen führen MTLA z.T. mit Großgeräten durch, die schnell und genau die Zellzahlen ermitteln und auch schon Hinweise auf bestimmte Veränderungen geben können. Die “Feinarbeit”, d.h. die qualifizierte Befundung, obliegt den MTLA, die in diesem Gebiet arbeiten. Sie mustern gefärbte Blut- und Knochenmarkausstriche mit dem Mikroskop durch, bestimmen die Zellverteilung und beschreiben evtl. Veränderungen in Verteilung, Form, Gestalt und Aussehen der Zellen, d.h. ob das mikroskopische Bild z.B. für das Vorliegen einer Anämie (Blutarmut) oder Leukämie (Blutkrebs) spricht. Mittels immunologischer Meßtechniken werden Subtypen von Blutzellen identifiziert und mit zyto- und molekulargenetischen Methoden Veränderungen an Chromosomen festgestellt, die bei bestimmten bösartigen Erkrankungen auftreten.

Immunhämatologie

Blutgruppen-Antigene sind Eiweiß- bzw. Proteinstrukturen, die auf roten Blutkörperchen (Erythrozyten) lokalisiert sind. Neben den allgemein bekannten Blutgruppen gibt es eine Vielzahl weiterer Antigene, die ebenfalls identifiziert werden müssen. Wichtige Aufgaben der/des MTLA in diesem Bereich der Hämatologie sind u.a. die Bestimmung der Antigene der verschiedenen Blutgruppensysteme des Patienten Erkennung von Stoffen, die nicht in das Blut des Patienten gehören (sog. irreguläre Antikörper) Prüfung der Verträglichkeit des Spenderblutes für den Empfänger Feststellung des genetischen Musters eines Menschen (Gewebe-typisierung), z.B. vor einer Organtransplantation. Dieses Gebiet fordert von den MTLA ein hohes Verantwortungsbewußtsein. Durch Übertragung unverträglichen Blutes kann ein Patient dauernden Schaden erleiden oder auch sterben.

Hämostaseologie

Unter Hämostase versteht man das komplizierte Zusammenspiel von Prozessen, die für die Fließfähigkeit des Blutes im Gefäßsystem sorgen. Gleichzeitig muß jedoch das Verbluten des Patienten bei Verletzung eines Gefäßes verhindert werden. An diesen Prozessen beteiligt sind die Blutplättchen (Thrombozyten) sowie ein umfangreiches System verschiedener Faktoren, die verhindern, daß das Blut zu dünnflüssig ist oder in den Gefäßen gerinnt. So ist es z.B. vor Operationen unabdingbar wichtig, die Gerinnungsfähigkeit des Blutes zu messen. Bei manchen Erkrankungen wird die Gerinnungsfähigkeit des Blutes absichtlich herabgesetzt. Die Grenze zwischen gerade richtig und zu dünnflüssig ist sehr schmal. MTLA führen diese Untersuchungen des Blutes z.T. auch mit molekularbiologischen Methoden und Techniken durch.

(Lehre vom Feinbau der Gewebe, Organe und Zellen)

MTA arbeiten Gewebe oder Organe, die z. B. während einer Operation oder einer Sektion entnommen wurden, feingeweblich auf. Das Material wird fixiert (haltbar gemacht), in ein Mittel eingebettet, welches das Material besser schneidbar macht und anschließend mit einem besonderen Gerät hauchdünn geschnitten. Die “Dicke” der Schnitte liegt bei Bruchteilen eines Millimeters. Damit der Arzt die Zellen auf krankhafte (pathologische) Veränderungen untersuchen kann, werden die Schnitte angefärbt. Je nach Fragestellung werden spezielle Färbungen ausgewählt. Vor der ärztlichen Diagnosestellung beurteilen MTLA die technische Qualität der Präparate. Sie müssen daher das normale Zellbild genau kennen, um fehlerhaft aufgearbeitete Präparate, die unter Umständen eine krankhafte Veränderung vortäuschen können, auszusortieren und - falls nötig - zu wiederholen. Im Fachgebiet “Zytologie” werden Zellabstriche, die z. B. im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung entnommen wurden, gefärbt und vorgemustert.

In der Klinischen Chemie ist die Untersuchung des Blutwassers (Serum/Plasma) Arbeitsschwerpunkt der MTA. Über das Blut stehen alle Zellen des menschlichen Körpers miteinander in Verbindung. Nährstoffe wie Eiweiße, Kohlenhydrate, Fette, Vitamine, Spurenelemente oder Hormone werden zur Zelle hintransportiert. Im Stoffwechsel entstehende Abfallstoffe werden von der Zelle abtransportiert. Alle diese Stoffe liegen in einer ganz bestimmten Konzentration vor. Abweichungen von dieser Norm bedeuten: “Der Mensch ist krank.” MTLA führen Konzentrationsmeßungen von mehreren hundert Analyten mit den verschiedensten Methoden, Techniken und Geräten durch. Dieser Probenanfall wird z.T. an großen Analysenautomaten “bewältigt”; MTLA bedienen diese Geräte von der Probenvorbereitung bis zur Datenfreigabe. Daher müssen MTLA die Arbeits- und Funktionsweisen dieser Geräte sowie die Meßprinzipien beherrschen. Auch ist es Aufgabe der/des MTLA, ermittelte Daten auf ihre Plausibilität zu prüfen, d.h. z.B. ob die ermittelten Einzelergebnisse zu einem Laborbefund zusammengefügt werden können, der als wichtiger Teilbefund in die ärztliche Diagnostik eingeht. Parallel zu jedem Patientenmaterial wird ein Kontrollmaterial mit bekannter Konzentration analysiert (Qualitätssicherung). Nur wenn der bekannte Wert des Kontrollmaterials wiedergefunden wird, darf das Ergebnis des Patientenmaterials freigegeben werden. Gleichzeitig ist - wie in allen anderen Fachgebieten auch - wirtschaftliches Arbeiten gefragt, d.h. so qualifiziert und so kostengünstig wie möglich!

Als Mikrobiologie wird die Lehre von den Ursachen der Infektionskrankheiten bezeichnet. Diese Krankheiten werden durch krankmachende Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Protozoen, Viren) und Helminthen (Würmer) hervorgerufen. Neben der klassischen Labordiagnostik (Anzucht, Differenzierung, Antikörpernachweis) gewinnen heute zunehmend molekularbiologische Verfahren insbesondere in der Virologie und Bakteriologie an Bedeutung.

Bakteriologie

Im Labor werden Infektionserreger aus Untersuchungsmaterial (z.B. Urin, Stuhl, Sputum, Wundabstriche usw.) auf verschiedenen Nährböden und in Nährlösungen angezüchtet. Diese Kulturen müssen weiter untersucht werden, um die “nicht krankmachenden” (apathogenen) Bakterien von den “krankmachenden” (pathogenen) Bakterien abzugrenzen. Nachweise verschiedener Stoffwechselleistungen und die Prüfung bestimmter Eigenschaften auf den Zelloberflächen durch spezielle Antiseren dienen zur Differenzierung. Ferner können auch mikroskopische Verfahren eingesetzt werden. Untersuchungsmaterial oder angezüchtete Kulturen werden auf Objektträger gebracht, gefärbt (es gibt verschiedene Spezialfärbungen) und danach mit dem Mikroskop betrachtet und beurteilt. Außerdem muß ausgetestet werden, gegen welche Medikamente (Antibiotika) ein Bakterium empfindlich oder resistent (unempfindlich) ist, d.h. welches Mittel zur Behandlung eingesetzt werden kann.

Parasitologie

Viele Menschen bringen Parasiten als unerwünschtes Andenken von Reisen aus fernen Ländern mit. Um die Parasitenerkrankungen richtig behandeln zu können, ist eine Labordiagnostik nötig. Die Erreger der Malaria z.B. können im Blutausstrich nach einer Spezialfärbung mit dem Mikroskop gesucht und beurteilt werden. Außerdem können einige Protozoen (z.B. Amöben, Lamblien) schwere Durchfälle verursachen. In den Stuhlproben werden nach Vorbehandlung (z.B. Färbung, Anreicherung) diese Parasiten mit Hilfe des Mikroskopes ausgewertet. Ebenso werden Stuhlproben auf Wurmeier untersucht.

Mykologie
(Med. Mikrobiologie der Pilze)

Pilze sind in der Umwelt weit verbreitet und besiedeln alle Lebensräume. Eine kleine Anzahl ist als Krankheitserreger bedeutsam (Hautpilze, Sprosspilze/ Hefen, Schimmelpilze). Ähnlich wie bei Bakterien wird das Untersuchungsmaterial auf Spezialnährböden aufgebracht und angezüchtet. Aufgrund der Kolonieform, Koloniefarbe und nach mikroskopischer Betrachtung können die Pilze identifiziert und differenziert werden. Stoffwechseleigenschaften (Biochemie) sind nur bei Sprosspilzen (Hefen) ein wichtiges Merkmal.

Virologie

Viren sind so kleine Krankheitserreger, daß sie mit dem Lichtmikroskop nicht sichtbar sind, auch lassen sie sich auf künstlichen Nährböden nicht anzüchten. Zum direkten Nachweis benötigt man Versuchstiere, Hühnereier oder Zellkulturen. Im Elektronenmikroskop können Viren sichtbar gemacht werden. Im Routinelabor wird meist das indirekte Nachweisverfahren angewandt: mit unterschiedlichen serologischen Verfahren wird menschliches Serum auf spezifische Antikörper (z.B. Röteln-Antikörper) untersucht.

AKTUELLES

EFRS: CHESNEY AWARD 2024 Announcement

 

 

The aim of the ISRRT Research Fund is to promote research that helps encourage evidence-based practice and improve the standards of delivery and practice in medical imaging and/or radiotherapy. Starting in 2016, to commemorate the Chesney sisters who left in their will a legacy to ISRRT, the fund name was changed from the ISRRT Research Award to the ISRRT Chesney Research Fund. 


Call for Grant Applications 2024 in the theme of
 
“Addressing the global shortage of radiographers / radiological technologists”

APS-Jahrestagung „Mach mit! Für Patientensicherheit“

Unter dem Motto „Mach mit! Für Patientensicherheit“ findet am 29./30.08.2024 die 17. APS-Jahrestagung in Essen statt. 

Das zweitägige Event rund um das Thema Patientensicherheit bietet Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung Gelegenheit zum fachlichen Austausch, Fortbilden und Networken.

Im Parallelstrang, der sich ausschließlich mit aktuellen Inhalten aus Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung beschäftigt, werden Inhalte in interaktiveren Formaten vorgestellt, diskutiert und ggf. gemeinsam weiterentwickelt. 
 

VOICE: Letzte Befragung des Online-Surveys zu Belastungen während und nach der Covid-19-Pandemie

 

VOICE Online Surves

Seit Frühjahr 2020 stellte die  Covid-19 Pandemie das gesamte medizinische Personal vor noch nie dagewesene Herausforderungen. In den Pandemiewellen wurden die unmittelbar betroffenen  Beschäftigten des Gesundheitswesens gebeten, in Onlinebefragungen über diese neuen Belastungen Bericht zu erstatten, um so Aufmerksamkeit in der Politik für dieses Thema zu erwecken und Handlungsfelder zu ermitteln.
Nun erfolgt die letzte Befragung.

Daher bitten wir alle MT um Ihre Teilnahme.

Für die Teilnahme klicken sie einfach Link an:

https://ww3.unipark.de/uc/VOICE_T6

AKTUELLES

Stellungnahme zum Referentenentwurf des MTA Gesetzes ist erfolgt

Referentenentwurf MTA Gesetz MTAG Stellungnahme

 
Der DVTA e.V. hat fristgerecht Stellung zum Referentenentwurf zum MTA Gesetz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) genommen.
 
Die Stellungnahme kann auf der Homepage unter dem Punkt "Stellungnahmen" oder über diesen Link abgerufen werden. Am 25.08.2020 wird der DVTA e.V. seine Position bei der Anhörung vertreten.
 
Darüber hinaus hat der DVTA eine gemeinsame Stellungnahme mit den Fachgesellschaften und -vereinigungen ind erRadioloige erarbeitet, diese finden Sie unter "Stellungnahmen" oder über den Link.

 

Verordnung für COVID-19-Testpflicht für Urlaubsrückkehrer – MTA -Schüler können helfen!

Die COVID-19-Testpflicht für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten , soll in der nächsten Woche per Verordnung in Kraft treten. Dies ist sehr zu begrüßen, wirft aber die Frage auf, wer die Tests durchführen soll, damit diese auch valide Ergebnisse bringen und ob ausreichend qualifizierte Gesundheitsberufe, wie die MTA, zur Verfügung stehen, um die Analysen neben ihrer normalen Arbeitsbelastung zu leisten.

MTA-Schüler*innen des dritten Ausbildungsjahres könnten helfen, dieses Problem zu lösen.

 

Schulgeldfreiheit für MTA-Schulen in Hessen ab 01.08.2020

 

DVTA News

Ab dem 01.08.2020 müssen MTA für Ihre Ausbildung in Hessen kein Schulgeld mehr zahlen.

Die Kosten für das Schulgeld übernimmt das Land Hessen. Hiermit wird das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst, um die Gesundheitsfachberufe für junge Menschen attraktiver zu machen und den Weg zur Ausbildung zu erleichtern.

Gutachten zur Datenerhebung und Datenauswertung zu Schulgeld, Schulkosten und Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsfachberufen in Deutschland

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das DKI ein Gutachten zur aktuellen Situation der Ausbildungsfinanzierung in insgesamt elf Gesundheitsfachberufen erstellt.
 
Um die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu zu ordnen und zu stärken, wurde von  BMG und Länden gemeinsam das „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe" erarbeitet. 

Termin des DVTA beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 9. Juni 2020

Am 9. Juni 2020 haben Vertreter/-innen des DVTA einen Termin beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wahrgenommen. Das BMG beabsichtigt, das MTA-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren, und hatte den DVTA zum fachlichen Austausch eingeladen. Wir werden Sie über den Fortgang auf dem Laufenden halten.

 

Hohes Krankheitsrisiko für MTA durch COVID-19 als Berufskrankheit

RECHT

Gesundheitsberufe, wie MTA-Berufe, die in Zeiten von COVID-19 unerschöpflich im Einsatz für die Patienten waren, hatten nicht nur selbst das Risiko an COVID 19 zu erkranken, sondern auch dass dieses sich zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung entwickelt. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird und dass diese nun auch von einem schnelleren Prüfverfahren und der Anerkennung als Berufskrankheit profitieren können.