DVTA News

Die Große Koalition hat am 26.08.2020 entschieden, den Bezug von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu verlängern. Dies gilt für alle Unternehmen, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben.

Das Kurzarbeitergeld beträgt dabei weiterhin 70 des ausgefallenen Nettolohns beziehungsweise 77 Prozent des Nettolohns für Berufstätige mit Kindern ab dem vierten Monat und 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat. Normalerweise beträgt das Kurzarbeitergeld nur 60 Prozent bzw. 67 Prozent.

Wer durch Corona bedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen und kann für diese Tage Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen.

Gesetzlich versicherten Eltern stehen aufgrund von Corona jeweils fünf weitere Tage und Alleinerziehenden zehn Tage zur Pflege eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren über § 45 SGB V hinaus zu, z.B. wenn diese aufgrund leichter Infekte nicht zur Schule gehen können.

Zudem soll es bei Schul- oder Kitaschließungen Mittagessen für Kinder unterer Einkommensschichten geben und die Digitalisierung der Schulen und Lehrkräfte vorangetrieben werden.

Der DVTA hätte es begrüßt, wenn auch die MTA-Schulen mehr von den Digitalisierungsbestrebungen der Bundesregierung profitieren würden.“