Medizinische Technolog/-innen für Funktionsdiagnostik (MTF) führen eigenverantwortlich funktionsdiagnostische Untersuchungen zum Erkennen von Störungen des zentralen und peripheren Nervensystems, der Muskelfunktion, des Hör-, Gleichgewichts-, Geruchs- und Geschmacksinns, der Nase, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems sowie des respiratorischen Systems und der Allergiediagnostik durch. Sie prüfen diese Untersuchungen auf Plausibilität, erstellen einen Vorbefund und übernehmen berufsrelevante Aufgaben bei invasiven Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen. 

Zu Ihrem Aufgabenspektrum in der Funktionsdiagnostik gehören Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements. Die Arbeit mit Patient/-innen erfordert das Erkennen von individuellen Besonderheiten sowie die Fähigkeiten adäquat zu agieren und zu kommunizieren unter Beachtung ihrer Rolle im beruflichen Handlungsfeld. Meist sind MTF die ersten Ansprechpartner/-innen der Patient/-innen, so dass Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein unbedingt erforderlich sind.

Medizinische Technolog/-in für Funktionsdiagnostik, MTF

Tätigkeiten von MTF

Die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik erfolgt in allen Fachbereichen der Funktionsdiagnostik (Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Neurologie).

Die berufsspezifischen Aufgaben von MTF in den Tätigkeitbereichen umfassen die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik sowie die Plausibilitätsprüfung der Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefunds.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Tätigkeitsbereiche vorgestellt:

 

In der neurophysiologische Funktionsdiagnostik umfassen die Aufgaben von MTF Untersuchungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Sinnesorgane, der Muskelfunktionen sowie der Durchblutung intra- und extrakranieller Blutgefäße bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Zu den eingesetzten Untersuchungsmethoden gehören z.B. die Elektroenzephalographie (EEG), die Ableitungen evozierter Potentiale (EP), die Messung der Nervenleitgeschwindigkeiten (NLG), die Elektromyografie (EMG) und die Hirntoddiagnostik. Ebenso gehören Kreislauf- und autonome Funktionsteste, sowie die zentrale und periphere Gleichgewichtsdiagnostik zum Aufgabengebiet. Weiterhin kann der Einsatz in der prächirurgischen Epilepsiediagnostik und beim intraoperativen Monitoring (IOM) im Rahmen von neuro- oder gefäßchirurgischen Operationen am Gehirn, Rückenmark oder an den Halsgefäßen erfolgen. Auch die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen der hirnversorgenden Gefäße und die Schlaflabordiagnostik der verschiedenen Fachrichtungen zählen ebenfalls zum Aufgabengebiet der MTF.

MTF prüfen den Hörsinn (Audiologie, Pädaudiologie), den Gleichgewichtssinn (Neurootologie), den Geruchs- und Geschmackssinn (Olfakto- und Gustologie) sowie die den Luftdurchfluss der Nase und Allergien  bei Menschen aller Altersstufen.  Zu den angewandten technischen Untersuchungsmethoden zählen subjektive und objektive Hörprüfungen bei Kindern und Erwachsenen, Prüfungen zentraler Hörfunktionen, Beratung, Versorgung und Rehabilitation von Hörgeräte- und Cochleaimplantatträgen (in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern und Schwerhörigenpädagogen), Prüfungen der zentralen und peripheren Gleichgewichtsfunktionen, objektive und subjektive Prüfungen der Geruchs- und Geschmackssinne, Prüfungen der Gesichtsnervenfunktionen. Sie führen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.

Beschäftigungsmöglichkeiten für MTF bieten sich vor allem in HNO-Kliniken, aber auch z.B. in HNO-Praxen, Gesundheitsämtern und Versorgungsämtern mit ihren Aufgaben zur Begutachtung u.a. nach dem Schwerbehindertengesetz, zudem bei Betriebsärzten und Berufsgenossenschaften, Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen und Gehörlosenkindergärten.

MTF führen in der kardiologischen Funktionsdiagnostik verschiedene Methoden zur Funktionsprüfung und zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislaufsystems bei Menschen aller Altersstufen durch, nehmen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse vor und erstellen einen Vorbefund.


Angewandte Untersuchungsverfahren sind die Ruhe-Elektrokardiographie (EKG), die Langzeit- (LZ-EKG) und die Belastungs-Elektrographie (Ergometrie), der Schellongtest, die Kipptisch-Untersuchung und der Carotisdruckversuch Auch die selbstständige Durchführung der transthorakalen Echokardiographie, die Kontrolle von Herzschrittmachern, sowie die Assistenz bei der transösophagialen Echokardiographie (TEE) und bei der Stessechokardiographie zählen zu den weiteren Aufgaben der MTF. Im Herzkatheterlabor erfolgen elektrophysiologische Untersuchungen.

Im Rahmen der Angiologische Funktionsdiagnostik führen MTF Untersuchungen mittels verschiedener Methoden zur Funktionsprüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Gefäßsystems bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Die Untersuchungsverfahren umfassen z.B. die Farbkodierte Duplexsonographie von peripheren sowie transcraniellen und intracraniellen Gefäßen, Standardisierte Gehstreckenbestimmung auf dem Laufbandergometer, Messung des Knöchelarteriendrucks (PW-Doppler), Messung des Knöchel-Arm-Index (ABI) und des Zehen-Arm-Index (TBI), Pulswellengeschwindigkeit, Segmentale mechanische Oszillographie, Akrale / digitale Photoplethysmographie, Venenverschlussplethysmographie, Transkutane Sauerstoffpartialdruckmessung (tcpO2), Kapillarmikroskopie.

MTF prüfen in der pneumologischen Funktionsdiagnostik die Funktion der Lunge hinsichtlich ihres Fassungsvermögens, ihrer Dehnbarkeit, des Gasaustausches bei Menschen aller Altersstufen etc. Weiterhin gehören die Prüfung der Wirksamkeit eingeleiteter, das Vornehmen von Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefund zu ihren Aufgaben. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von MTF in der Pneumologie ist der Einsatz im Schlaflabor und in der Beatmungsmedizin.


Im Rahmen der pneumologischen Funktionsdiagnostik erfolgt die Prüfung der Lungenfunktion, das Zusammenspiel der Lunge mit dem Herz-Kreislauf- System, die Prüfung der Atemregulation sowie die Untersuchung des gesamte Gasaustausch zwischen Lunge und Körperzellen. Untersuchungsergebnisse in der Lungenfunktionsdiagnostik sind von der Kooperation, Mitarbeit und Anstrengung seitens des Probanden abhängig daher ist die Mitarbeit für ein plausibles Ergebnis entscheidend. 


Eingesetzte Messverfahren sind z.B. Bodyplethysmographie mit Spasmolysetest, Diffusionsmessung, Blutgasanalyse, Atemmuskelfunktionstest, Impulsoszillographie, inhalative Provokationstestung, Allergietestungen und Belastungstests. 

AKTUELLES

Stellungnahme Netzwerk BiG zum Kabinettsentwurf des KHVVG

 

Die öffentliche Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVG) ist für den 25. September terminiert und einer der letzten, wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Gesetzgebung. Vertreter:innen unserer Berufsgruppen sind bisher nicht zur Anhörung geladen, allerdings ist die Anhörung öffentlich und eine Teilnahme für Interessierte möglich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1011776-1011776

Aktuell hat das Netzwerk Berufe Im Gesundheitswesen (BiG) zum Kabinettsentwurf des KHVVG ein Stellungnahme abgegeben. Unsere zentrale Forderung ist die Verankerung der Leistungen unserer Berufe in den geplanten Leistungsgruppen sowie die Beteiligung am Entwicklungsprozess bzw. im zu gründenden Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Denn aktuell sind, anders als in der ursprünglichen Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, unsere Leistungen gar nicht mehr enthalten.

Weitere Informationen

EFRS: CHESNEY AWARD 2024 Announcement

 

 

The aim of the ISRRT Research Fund is to promote research that helps encourage evidence-based practice and improve the standards of delivery and practice in medical imaging and/or radiotherapy. Starting in 2016, to commemorate the Chesney sisters who left in their will a legacy to ISRRT, the fund name was changed from the ISRRT Research Award to the ISRRT Chesney Research Fund. 


Call for Grant Applications 2024 in the theme of
 
“Addressing the global shortage of radiographers / radiological technologists”

APS-Jahrestagung „Mach mit! Für Patientensicherheit“

Unter dem Motto „Mach mit! Für Patientensicherheit“ findet am 29./30.08.2024 die 17. APS-Jahrestagung in Essen statt. 

Das zweitägige Event rund um das Thema Patientensicherheit bietet Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung Gelegenheit zum fachlichen Austausch, Fortbilden und Networken.

Im Parallelstrang, der sich ausschließlich mit aktuellen Inhalten aus Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung beschäftigt, werden Inhalte in interaktiveren Formaten vorgestellt, diskutiert und ggf. gemeinsam weiterentwickelt. 
 

AKTUELLES

Verlängerung des Teil-Lockdown

DVTA News

Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Ländern am 28.Oktober folgende Beschlüsse mit Geltung bis zum 20. Dezember 2020 gefasst.

  • Touristische Reisen sollen unterbleiben.
  • Bars und Restaurants bleiben geschlossen, bei Restaurants darf Essen nur außer Haus angeboten werden

VOICE: Online-Survey zu Belastungen und psychischen Ressourcen des medizinischen Personals während der Covid-19-Pandemie

Nachdem wir uns bereits bei der Verbreitung der ersten Umfrage beteiligt haben und eine sehr positive Rückmeldung zur Beteiligung der MTA erhallten haben. Möchten wir uns auch an der Verbreitung der zweiten Umfrage aktiv beteiligen.

Die Teilnahme von MTA ist wichtig, da es  für MTA hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Gesundheit kaum belastbaren Daten gibt, so dass diese Datensätze wichtige Informationen beinhalten.

Daher möchten wir alle MTA bitten sich wieder an der Umfrage zu beteiligen. Vielen Dank.

Neue Ermächtigungsgrundlage in § 28 a Infektionsschutzgesetz

Berufspolitik

Die Große Koalition will für Corona-Maßnahmen eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, um ihr Handeln abzusichern. Im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite befindet sich ein neuer § 28 a Infektionsschutzgesetz (besonde-re Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-COV-2).

Unterschriftenaktion zur Akademisierung des MTA-Berufes

DVTA News

Den DVTA hat die Bitte um Unterstützung zur Verteilung der Unterschriftenaktion der Akademisierung der MTA-Berufe erreicht.
 
Text der Unterschriftenaktion:

Achtung, dringender Handlungsbedarf!

Die bisherigen Ausbildungen in der technischen Assistenz in der Medizin erfolgen auf der Grundlage des Berufsgesetzes aus dem Jahr 1993 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aus dem Jahr 1994.

Wichtig! Petition zum Coronabonus für MTA ist Online. JEDE Stimme zählt!

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Der DVTA hat eine Bundestags-Petition zur Regelung eines bundeseinheitlich angemessen Corona-Bonus für MTA und ihre Spitzenleistungen im Kampf gegen das Corona-Virus (SARS-CoV-2-Virus) eingereicht.
 
Die Petition ist nun online und kann unterzeichnet werden zu finden unter: 

Bitte fleißig teilen und unterzeichnen. JEDE Stimme zählt!

Eine Anleitung zum Mitzeichnen finden Sie hier.

Stellungnahme des DVTA e.V. zum Kabinettsentwurf des MT-Gesetz

 

 

Der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) begrüßt daher sehr die Novellierung des MTA Gesetzes und die Anerkennung der anspruchsvollen Tätigkeit, die die MTA der jeweiligen Fachrichtung qualifiziert und kompetent durchführen.

Die Stellungnahme finden Sie auf der HP unter Berufspolitik-  Stellungnahmen oder denm Link.

 

Mehr Geld im öffentlichen Dienst (TVöD Bund undKommunen)!

Am 25. Oktober 2020 einigten sich die Tarifpartner für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf eine Einkommensteigerung um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung. Die Tarifvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1.September 2020. Sie läuft bis zum 31. Dezember 2022.

„Zukunft der Gesundheitsversorgung aktiv mitgestalten“!

Das Prinzip „ambulant vor stationär“ allein reicht nicht aus, um die optimale Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheitswesen ist, insbesondere eine leistungsfähige und flächendeckende Versorgung. Diese kann aber nur funktionieren, wenn die stationäre wie ambulante Versorgung besser vernetzt werden, Parallelstrukturen abgebaut, Potentiale der Digitalisierung genutzt, Bürokratie abgebaut und attraktivere Arbeitsbedingungen für qualifiziertes Personal, insbesondere durch eine gute Personalbemessung gezielt angegangen werden.