DVTA News

Am 25. Oktober 2020 einigten sich die Tarifpartner für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen auf eine Einkommensteigerung um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung. Die Tarifvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1.September 2020. Sie läuft bis zum 31. Dezember 2022.

Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie,

  • für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro,
  • die mittleren (9-12) 400 Euro,
  • die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro und
  • für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro).

Die Gehaltssteigerung erfolgt in zwei Schritten:

  1. zum 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, sowie
  2. zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Auszubildende erhalten 25 Euro mehr.

Für die Pflegekräfte wurden gesondert Gehaltssteigerungen vereinbart. Bedauerlich ist, dass dies nicht auch für andere systemrelevante Berufe, wie z.B. MTA-Berufe, der Fall ist, die einen essentiellen Beitrag in der Gesundheitsversorgung, nicht nur in der Coronapandemie, erbringen.

Vereinbart wurde auch die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf das Westniveau von 39 Stunden in zwei Schritten in 2022 und in 2023. Diese Regelung gilt für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und im Pflegebereich jdoch erst ab 2023. Eine weitere Angleichung auf 38,5 Stunden ist für das Jahr 2025.

Im Ergebnis ist es ein guter Tarifabschluss.