DVTA News

Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Ländern am 28.Oktober folgende Beschlüsse mit Geltung bis zum 20. Dezember 2020 gefasst.
  • Touristische Reisen sollen unterbleiben.
  • Bars und Restaurants bleiben geschlossen, bei Restaurants darf Essen nur außer Haus angeboten werden.
  • Friseure dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
  • Private Zusammenkünfte sind nur bis max. fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
  • Private Zusammenkünfte zwischen dem 23. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 sind dergestalt gelockert, dass über die Weihnachtsfeiertage und „zwischen den Jahren“ sich bis zu zehn Personen im Familien- und Freundeskreis treffen dürfen. Privat dürfen Silvester Feuerwerkskörper abgeschossen werden.
  • Verkürzung der Quarantänezeit ab 1. Dezember auf zehn Tage. Man kann sich danach „freitesten“. Als Vorsichtsmaßnahme vor und nach den Tagen wird zudem eine freiwillige Quarantäne empfohlen.
  • Vermehrter Einsatz von Corona- Schnelltests zum Schutz von Risikogruppen wie älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.
  • jeder Pflegebedürftige soll 30 Schnelltests pro Monat auf Kassenkosten erhalten. Heime sollen dafür Testkonzepte erstellen.
  • Maskenpflicht unter freiem Himmel kann von Städten angeordnet werden, z.B. für belebte Einkaufsstraßen.
  • Maskenpflicht an Arbeitsplätzen kann von Arbeitgebern angeordnet werden.
  • Sobald der Impfstoff zugelassen ist, soll die Impfung zuerst den Angehörigen der medizinischen und pflegerischen Berufe anzubieten.