Medizinische Technolog/-innen für Funktionsdiagnostik (MTF) führen eigenverantwortlich funktionsdiagnostische Untersuchungen zum Erkennen von Störungen des zentralen und peripheren Nervensystems, der Muskelfunktion, des Hör-, Gleichgewichts-, Geruchs- und Geschmacksinns, der Nase, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems sowie des respiratorischen Systems und der Allergiediagnostik durch. Sie prüfen diese Untersuchungen auf Plausibilität, erstellen einen Vorbefund und übernehmen berufsrelevante Aufgaben bei invasiven Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen. 

Zu Ihrem Aufgabenspektrum in der Funktionsdiagnostik gehören Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements. Die Arbeit mit Patient/-innen erfordert das Erkennen von individuellen Besonderheiten sowie die Fähigkeiten adäquat zu agieren und zu kommunizieren unter Beachtung ihrer Rolle im beruflichen Handlungsfeld. Meist sind MTF die ersten Ansprechpartner/-innen der Patient/-innen, so dass Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein unbedingt erforderlich sind.

Medizinische Technolog/-in für Funktionsdiagnostik, MTF

Tätigkeiten von MTF

Die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik erfolgt in allen Fachbereichen der Funktionsdiagnostik (Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Neurologie).

Die berufsspezifischen Aufgaben von MTF in den Tätigkeitbereichen umfassen die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik sowie die Plausibilitätsprüfung der Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefunds.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Tätigkeitsbereiche vorgestellt:

 

In der neurophysiologische Funktionsdiagnostik umfassen die Aufgaben von MTF Untersuchungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Sinnesorgane, der Muskelfunktionen sowie der Durchblutung intra- und extrakranieller Blutgefäße bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Zu den eingesetzten Untersuchungsmethoden gehören z.B. die Elektroenzephalographie (EEG), die Ableitungen evozierter Potentiale (EP), die Messung der Nervenleitgeschwindigkeiten (NLG), die Elektromyografie (EMG) und die Hirntoddiagnostik. Ebenso gehören Kreislauf- und autonome Funktionsteste, sowie die zentrale und periphere Gleichgewichtsdiagnostik zum Aufgabengebiet. Weiterhin kann der Einsatz in der prächirurgischen Epilepsiediagnostik und beim intraoperativen Monitoring (IOM) im Rahmen von neuro- oder gefäßchirurgischen Operationen am Gehirn, Rückenmark oder an den Halsgefäßen erfolgen. Auch die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen der hirnversorgenden Gefäße und die Schlaflabordiagnostik der verschiedenen Fachrichtungen zählen ebenfalls zum Aufgabengebiet der MTF.

MTF prüfen den Hörsinn (Audiologie, Pädaudiologie), den Gleichgewichtssinn (Neurootologie), den Geruchs- und Geschmackssinn (Olfakto- und Gustologie) sowie die den Luftdurchfluss der Nase und Allergien  bei Menschen aller Altersstufen.  Zu den angewandten technischen Untersuchungsmethoden zählen subjektive und objektive Hörprüfungen bei Kindern und Erwachsenen, Prüfungen zentraler Hörfunktionen, Beratung, Versorgung und Rehabilitation von Hörgeräte- und Cochleaimplantatträgen (in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern und Schwerhörigenpädagogen), Prüfungen der zentralen und peripheren Gleichgewichtsfunktionen, objektive und subjektive Prüfungen der Geruchs- und Geschmackssinne, Prüfungen der Gesichtsnervenfunktionen. Sie führen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.

Beschäftigungsmöglichkeiten für MTF bieten sich vor allem in HNO-Kliniken, aber auch z.B. in HNO-Praxen, Gesundheitsämtern und Versorgungsämtern mit ihren Aufgaben zur Begutachtung u.a. nach dem Schwerbehindertengesetz, zudem bei Betriebsärzten und Berufsgenossenschaften, Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen und Gehörlosenkindergärten.

MTF führen in der kardiologischen Funktionsdiagnostik verschiedene Methoden zur Funktionsprüfung und zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislaufsystems bei Menschen aller Altersstufen durch, nehmen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse vor und erstellen einen Vorbefund.


Angewandte Untersuchungsverfahren sind die Ruhe-Elektrokardiographie (EKG), die Langzeit- (LZ-EKG) und die Belastungs-Elektrographie (Ergometrie), der Schellongtest, die Kipptisch-Untersuchung und der Carotisdruckversuch Auch die selbstständige Durchführung der transthorakalen Echokardiographie, die Kontrolle von Herzschrittmachern, sowie die Assistenz bei der transösophagialen Echokardiographie (TEE) und bei der Stessechokardiographie zählen zu den weiteren Aufgaben der MTF. Im Herzkatheterlabor erfolgen elektrophysiologische Untersuchungen.

Im Rahmen der Angiologische Funktionsdiagnostik führen MTF Untersuchungen mittels verschiedener Methoden zur Funktionsprüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Gefäßsystems bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Die Untersuchungsverfahren umfassen z.B. die Farbkodierte Duplexsonographie von peripheren sowie transcraniellen und intracraniellen Gefäßen, Standardisierte Gehstreckenbestimmung auf dem Laufbandergometer, Messung des Knöchelarteriendrucks (PW-Doppler), Messung des Knöchel-Arm-Index (ABI) und des Zehen-Arm-Index (TBI), Pulswellengeschwindigkeit, Segmentale mechanische Oszillographie, Akrale / digitale Photoplethysmographie, Venenverschlussplethysmographie, Transkutane Sauerstoffpartialdruckmessung (tcpO2), Kapillarmikroskopie.

MTF prüfen in der pneumologischen Funktionsdiagnostik die Funktion der Lunge hinsichtlich ihres Fassungsvermögens, ihrer Dehnbarkeit, des Gasaustausches bei Menschen aller Altersstufen etc. Weiterhin gehören die Prüfung der Wirksamkeit eingeleiteter, das Vornehmen von Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefund zu ihren Aufgaben. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von MTF in der Pneumologie ist der Einsatz im Schlaflabor und in der Beatmungsmedizin.


Im Rahmen der pneumologischen Funktionsdiagnostik erfolgt die Prüfung der Lungenfunktion, das Zusammenspiel der Lunge mit dem Herz-Kreislauf- System, die Prüfung der Atemregulation sowie die Untersuchung des gesamte Gasaustausch zwischen Lunge und Körperzellen. Untersuchungsergebnisse in der Lungenfunktionsdiagnostik sind von der Kooperation, Mitarbeit und Anstrengung seitens des Probanden abhängig daher ist die Mitarbeit für ein plausibles Ergebnis entscheidend. 


Eingesetzte Messverfahren sind z.B. Bodyplethysmographie mit Spasmolysetest, Diffusionsmessung, Blutgasanalyse, Atemmuskelfunktionstest, Impulsoszillographie, inhalative Provokationstestung, Allergietestungen und Belastungstests. 

AKTUELLES

Stellungnahme Netzwerk BiG zum Kabinettsentwurf des KHVVG

 

Die öffentliche Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVG) ist für den 25. September terminiert und einer der letzten, wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Gesetzgebung. Vertreter:innen unserer Berufsgruppen sind bisher nicht zur Anhörung geladen, allerdings ist die Anhörung öffentlich und eine Teilnahme für Interessierte möglich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1011776-1011776

Aktuell hat das Netzwerk Berufe Im Gesundheitswesen (BiG) zum Kabinettsentwurf des KHVVG ein Stellungnahme abgegeben. Unsere zentrale Forderung ist die Verankerung der Leistungen unserer Berufe in den geplanten Leistungsgruppen sowie die Beteiligung am Entwicklungsprozess bzw. im zu gründenden Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Denn aktuell sind, anders als in der ursprünglichen Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, unsere Leistungen gar nicht mehr enthalten.

Weitere Informationen

EFRS: CHESNEY AWARD 2024 Announcement

 

 

The aim of the ISRRT Research Fund is to promote research that helps encourage evidence-based practice and improve the standards of delivery and practice in medical imaging and/or radiotherapy. Starting in 2016, to commemorate the Chesney sisters who left in their will a legacy to ISRRT, the fund name was changed from the ISRRT Research Award to the ISRRT Chesney Research Fund. 


Call for Grant Applications 2024 in the theme of
 
“Addressing the global shortage of radiographers / radiological technologists”

APS-Jahrestagung „Mach mit! Für Patientensicherheit“

Unter dem Motto „Mach mit! Für Patientensicherheit“ findet am 29./30.08.2024 die 17. APS-Jahrestagung in Essen statt. 

Das zweitägige Event rund um das Thema Patientensicherheit bietet Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung Gelegenheit zum fachlichen Austausch, Fortbilden und Networken.

Im Parallelstrang, der sich ausschließlich mit aktuellen Inhalten aus Lehre, Aus-, Fort- und Weiterbildung beschäftigt, werden Inhalte in interaktiveren Formaten vorgestellt, diskutiert und ggf. gemeinsam weiterentwickelt. 
 

AKTUELLES

International Frauentag am 08.03.2021: Ohne Frauen geht’s nicht

 

DVTA News

Der MTA-Beruf ist frauendominiert. MTA haben eine wichtig Schlüsselfunktion in der Gesundheitsversorgung, denn ohne MTA keine Diagnostik und ohne Diagnostik keine Therapie.

MTA können stolz darauf sein, was sie, nicht nur in der Corona-Pandemie, leisten. Politiker, Gewerkschaften und Fachgesellschaften sollten Gesundheitsberufen, wie den MTA-Berufen, mehr Wertschätzung entgegenbringen, denn ohne die vielen Frauen im MTA-Beruf ist ein optimale Gesundheitsversorgung kaum möglich.

 

Reformgesetz der tech­nischen Assistenz­berufe im Bundesrat verabschiedet!

 

Der Bundesrat hat am Freitag den 12. Februar 2021 in seiner 1000. Sitzung das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (83/21) in der Beschlussdrucksache 83/21(B) mit dem Beschlusstenor Zustimmung; Entschließung angenommen.

Eine Zusammenfassung der 100. Bundesratssitzung zur Thematik finden Sie unter dem Link.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses informieren und danken allen ganz herzlich, die uns bei der Novellierung unterstützt haben!

 

Haben Geimpfte mehr Freiheit(srechte)?

Corona-Impfung

 

Viele MTA (zukünftig MT, siehe Nachricht zum verabschiedeten MT-Gesetz) sind schon geimpft worden. Haben diese nun andere Freiheit(srechte) als nicht Geimpfte?

Eine klare Antwort auf diese Frage kann nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages, das die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram in Auftrag gegeben hat, noch nicht gegeben werden, da zum einen nicht sicher ist, ob geimpfte weiterhin infektiös sein können und zum anderen stellt sich im Falle, dass sie nicht infektiös sind, die verfassungsrechtliche Frage, ob eine Ungleichbehandlung Geimpfter gegenüber Nichtgeimpften gerechtfertigt ist.

Reform der tech­nischen Assistenz­berufe in der Medizin be­schlossen!

 

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen.

Ein Meilenstein für den DVTA. Zukünftig üben Medizintechnolog*innen selbstständig und eigenverantwortlich die Ihnen vorbehaltenen, aktualisierten wie teilweise erweiterten Vobehaltstätigkeiten aus. Die Ausbildung ist kompetenzorientiert und konkurrenzfähig mit anderen (Gesundheits-)Berufen, da das Schulgeld wegfällt und eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Zudem wird die Qualität der Ausbildung durch hochschulische qualifizierte Lehrkräfte und Praxisanleitung sowie Praxisbegleitung sichergestellt. Ein Wermutstropfen ist, dass die geforderte Modellklausel fehlt, mit der eine hochschulische Ausbildung erprobt und eine Karriereoption hätte eröffnet werden können.

Wir werden diese Forderung weiterhin berufspolitisch verfolgen und danken allen ganz herzlich, die uns bei der Novellierung unterstützt haben!

 

Homeoffice für die MTA -- Berufe?

Home Office

 

Nach der neuen Corona-ArbeitsschutzVO haben Arbeitnehmer*innen ab heute grundsätzlich einen Anspruch auf Homeoffice-Arbeit.

Wie sieht es mit dem Homeoffice für MTA-Berufe aus?

Auch MTA-Berufe könnten vieles  aus dem Homeoffice erledigen!

Seinen Sie live bei der Abstimmung über das MTA-Reformgesetz am Donnerstag, 28. Januar, 17.40 Uhr dabei!

 

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Der Bundestag wird am Donnerstag, 28. Januar 2021, über den  Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) abstimmen.

Die Abstimmung wird nach einer halbstündigen Debatte zum MTA-Reformgesetz und des Antrags der AfD-Fraktion (19/24648) zum Schutz und der Weiterentwicklung des Berufsbilds des Heilpraktiker erfolgen.

Dies ist ein historischer Moment für die MTA und den DVTA.

Mit der Verabschiedung wird  das stete, jahrelange berufspolitische Engagement des DVTA, einer Novellierung des MTAG zu erreichen, gewürdigt und ein zeit- wie zukunftsgerechtes Berufsbild geschaffen, das die besondere Bedeutung der MT-Berufe für die optimale Gesundheitsversorgung der Patient*innen und den Patientenschutz, aufzeigt.
 

Schulleitertreffen am 17.12.2020

 

DVTA News

Der DVTA hat in einem virtuellen Schulleiter*innentreffen den Schulleiter*innen die Möglichkeit gegeben Fragen und Unsicherheit in Bezug auf das MTA-Reformgesetz anzusprechen. Die Fragen wurden durch die Präsidentinnen des DVTA, Frau Ohmstede und Frau Hartmann als Fachexpertinnen wie die Syndikusrechtsanwältin beantwortet. Sollten Sie Fragen in Bezug auf das MTA-Reformgesetz haben, kommen Sie gerne auf uns zu: info@dvta-ev.de mit dem Betreff: Fragen zum MTA-Reformgesetz zu.

 

Anhörung zum MTA-Reformgesetz am 16.12.2020

Die Präsidentinnen des DVTA waren als Expertinnen zur Anhörung zum MTA-Reformgesetz am 16.12.2020 geladen. Sie haben die Anhörung sehr gut genutzt, um zum einen für das gelungene MTA-Reformgesetz, dass eine adäquate Berufsbezeichnung, eine kompetenzorientierte und dem aktuellen Standard entsprechende Ausbildung, eine Ausbildungsvergütung und  Schulgeldfreiheit sehr gut regelt, zu danken.

Dank an alle Ehrenamtlichen

 

Danke an alle ehrenamtlich Aktiven

Am heutigen Tag des Ehrenamtes (05.12.2020) möchten wir allen ehrenamtlich Aktiven danken, die sich in Ihrer Freizeit für den Beruf der MTA und ihre Belange einsetzen.
 
Vielen Dank für die Zeit, die Ideen und die Arbeit.
 
Ohne die Arbeit von Ehrenamtlichen wäre vieles nicht möglich. Auch wir im DVTA e.V. sind auf unsere ehrenamtlich aktiven Mitglieder angewiesen, da unsere berufspolitische Arbeit ausschließlich von ehrenamtlich Aktiven betrieben wird. Daher gilt an dieser Stelle unser besonderer Dank unseren ehrenamtlich aktiven Mitgliedern in den Gremien, Projektgruppen und während der Hauptversammlung des DVTA e.V. Ohne Euch könnten wir die Arbeit in unserem Ehrenamt als Präsidentinnen nicht bewältigen.
 
Daher danken wir Euch und allen Ehrenamtlern
 
und freuen uns auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit.
Christiane Maschek (Präsidentin L/V) und Claudia Rössing (Präsidentin R/F)