Medizinische Technolog/-innen für Funktionsdiagnostik (MTF) führen eigenverantwortlich funktionsdiagnostische Untersuchungen zum Erkennen von Störungen des zentralen und peripheren Nervensystems, der Muskelfunktion, des Hör-, Gleichgewichts-, Geruchs- und Geschmacksinns, der Nase, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems sowie des respiratorischen Systems und der Allergiediagnostik durch. Sie prüfen diese Untersuchungen auf Plausibilität, erstellen einen Vorbefund und übernehmen berufsrelevante Aufgaben bei invasiven Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen. 

Zu Ihrem Aufgabenspektrum in der Funktionsdiagnostik gehören Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements. Die Arbeit mit Patient/-innen erfordert das Erkennen von individuellen Besonderheiten sowie die Fähigkeiten adäquat zu agieren und zu kommunizieren unter Beachtung ihrer Rolle im beruflichen Handlungsfeld. Meist sind MTF die ersten Ansprechpartner/-innen der Patient/-innen, so dass Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein unbedingt erforderlich sind.

Medizinische Technolog/-in für Funktionsdiagnostik, MTF

Tätigkeiten von MTF

Die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik erfolgt in allen Fachbereichen der Funktionsdiagnostik (Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Neurologie).

Die berufsspezifischen Aufgaben von MTF in den Tätigkeitbereichen umfassen die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik sowie die Plausibilitätsprüfung der Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefunds.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Tätigkeitsbereiche vorgestellt:

 

In der neurophysiologische Funktionsdiagnostik umfassen die Aufgaben von MTF Untersuchungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Sinnesorgane, der Muskelfunktionen sowie der Durchblutung intra- und extrakranieller Blutgefäße bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Zu den eingesetzten Untersuchungsmethoden gehören z.B. die Elektroenzephalographie (EEG), die Ableitungen evozierter Potentiale (EP), die Messung der Nervenleitgeschwindigkeiten (NLG), die Elektromyografie (EMG) und die Hirntoddiagnostik. Ebenso gehören Kreislauf- und autonome Funktionsteste, sowie die zentrale und periphere Gleichgewichtsdiagnostik zum Aufgabengebiet. Weiterhin kann der Einsatz in der prächirurgischen Epilepsiediagnostik und beim intraoperativen Monitoring (IOM) im Rahmen von neuro- oder gefäßchirurgischen Operationen am Gehirn, Rückenmark oder an den Halsgefäßen erfolgen. Auch die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen der hirnversorgenden Gefäße und die Schlaflabordiagnostik der verschiedenen Fachrichtungen zählen ebenfalls zum Aufgabengebiet der MTF.

MTF prüfen den Hörsinn (Audiologie, Pädaudiologie), den Gleichgewichtssinn (Neurootologie), den Geruchs- und Geschmackssinn (Olfakto- und Gustologie) sowie die den Luftdurchfluss der Nase und Allergien  bei Menschen aller Altersstufen.  Zu den angewandten technischen Untersuchungsmethoden zählen subjektive und objektive Hörprüfungen bei Kindern und Erwachsenen, Prüfungen zentraler Hörfunktionen, Beratung, Versorgung und Rehabilitation von Hörgeräte- und Cochleaimplantatträgen (in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern und Schwerhörigenpädagogen), Prüfungen der zentralen und peripheren Gleichgewichtsfunktionen, objektive und subjektive Prüfungen der Geruchs- und Geschmackssinne, Prüfungen der Gesichtsnervenfunktionen. Sie führen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.

Beschäftigungsmöglichkeiten für MTF bieten sich vor allem in HNO-Kliniken, aber auch z.B. in HNO-Praxen, Gesundheitsämtern und Versorgungsämtern mit ihren Aufgaben zur Begutachtung u.a. nach dem Schwerbehindertengesetz, zudem bei Betriebsärzten und Berufsgenossenschaften, Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen und Gehörlosenkindergärten.

MTF führen in der kardiologischen Funktionsdiagnostik verschiedene Methoden zur Funktionsprüfung und zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislaufsystems bei Menschen aller Altersstufen durch, nehmen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse vor und erstellen einen Vorbefund.


Angewandte Untersuchungsverfahren sind die Ruhe-Elektrokardiographie (EKG), die Langzeit- (LZ-EKG) und die Belastungs-Elektrographie (Ergometrie), der Schellongtest, die Kipptisch-Untersuchung und der Carotisdruckversuch Auch die selbstständige Durchführung der transthorakalen Echokardiographie, die Kontrolle von Herzschrittmachern, sowie die Assistenz bei der transösophagialen Echokardiographie (TEE) und bei der Stessechokardiographie zählen zu den weiteren Aufgaben der MTF. Im Herzkatheterlabor erfolgen elektrophysiologische Untersuchungen.

Im Rahmen der Angiologische Funktionsdiagnostik führen MTF Untersuchungen mittels verschiedener Methoden zur Funktionsprüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Gefäßsystems bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Die Untersuchungsverfahren umfassen z.B. die Farbkodierte Duplexsonographie von peripheren sowie transcraniellen und intracraniellen Gefäßen, Standardisierte Gehstreckenbestimmung auf dem Laufbandergometer, Messung des Knöchelarteriendrucks (PW-Doppler), Messung des Knöchel-Arm-Index (ABI) und des Zehen-Arm-Index (TBI), Pulswellengeschwindigkeit, Segmentale mechanische Oszillographie, Akrale / digitale Photoplethysmographie, Venenverschlussplethysmographie, Transkutane Sauerstoffpartialdruckmessung (tcpO2), Kapillarmikroskopie.

MTF prüfen in der pneumologischen Funktionsdiagnostik die Funktion der Lunge hinsichtlich ihres Fassungsvermögens, ihrer Dehnbarkeit, des Gasaustausches bei Menschen aller Altersstufen etc. Weiterhin gehören die Prüfung der Wirksamkeit eingeleiteter, das Vornehmen von Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefund zu ihren Aufgaben. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von MTF in der Pneumologie ist der Einsatz im Schlaflabor und in der Beatmungsmedizin.


Im Rahmen der pneumologischen Funktionsdiagnostik erfolgt die Prüfung der Lungenfunktion, das Zusammenspiel der Lunge mit dem Herz-Kreislauf- System, die Prüfung der Atemregulation sowie die Untersuchung des gesamte Gasaustausch zwischen Lunge und Körperzellen. Untersuchungsergebnisse in der Lungenfunktionsdiagnostik sind von der Kooperation, Mitarbeit und Anstrengung seitens des Probanden abhängig daher ist die Mitarbeit für ein plausibles Ergebnis entscheidend. 


Eingesetzte Messverfahren sind z.B. Bodyplethysmographie mit Spasmolysetest, Diffusionsmessung, Blutgasanalyse, Atemmuskelfunktionstest, Impulsoszillographie, inhalative Provokationstestung, Allergietestungen und Belastungstests. 

AKTUELLES

Stellungnahme Netzwerk BiG zum Kabinettsentwurf des KHVVG

 

Die öffentliche Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVG) ist für den 25. September terminiert und einer der letzten, wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Gesetzgebung. Vertreter:innen unserer Berufsgruppen sind bisher nicht zur Anhörung geladen, allerdings ist die Anhörung öffentlich und eine Teilnahme für Interessierte möglich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1011776-1011776

Aktuell hat das Netzwerk Berufe Im Gesundheitswesen (BiG) zum Kabinettsentwurf des KHVVG ein Stellungnahme abgegeben. Unsere zentrale Forderung ist die Verankerung der Leistungen unserer Berufe in den geplanten Leistungsgruppen sowie die Beteiligung am Entwicklungsprozess bzw. im zu gründenden Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Denn aktuell sind, anders als in der ursprünglichen Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, unsere Leistungen gar nicht mehr enthalten.

Weitere Informationen

AKTUELLES

Mitteilung Schulleitertreffen

Sehr geehrte Schulleiter*innen,

wir nehmen Bezug auf unser beim Schulleitertreffen am 22.02.2019 geführtes Gespräch zur Ausbildungsvergütung.

Sofern Sie weitere Fragen zur Ausbildungsvergütung, der Umsetzung der Inhalte der tariflichen Regelungen oder zu Alternativen haben, sofern Sie nicht unter den Geltungsbereich der tariflichen Regelungen fallen, berät Sie gerne unsere Rechtsabteilung bei entsprechender Mitgliedschaft.

Sofern Sie Unterstützung bei Schreiben an Ihre Landesregierung oder bei der Wahrnehmung von Terminen mit der Landesregierung wünschen, unterstützt Sie der DVTA jederzeit gerne.

 

Ausbildungsvergütung

Sehr geehrte Mitglieder,


uns erreichen immer wieder Mitteilungen, dass das BAföG in Bezug auf die beabsichtigten Regelungen im TVAöD-VKA und TVA-L gestrichen wurde. Dies entbehrt derzeit der Rechtsgrundlage, da die Anrechnung nach § 23 Abs. 3 BAföG voraussetzt, dass eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis gezahlt wird.


Derzeit gibt es weder einen verbindlichen Tarifvertrag, der diese Ausbildungs-vergütung für Diätassistenten, MTA, Physiotherapeuten etc. regelt, da laut ver.di noch die redaktionellen Änderungen laufen und eine Unterzeichnung noch nicht erfolgt ist, noch wird eine Ausbildungsvergütung tatsächlich bezahlt. Daher ist eine Streichung oder Rückforderung von Schüler-BAföG derzeit nicht berechtigt. Dies sollten Sie dem für Sie zuständigen BAföG-Amt mitteilen.

Der DVTA unterstützt den Aufruf des Deutschen Frauenrates (DF): Mehr Frauen in die Parlamente!

Der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. /(DVTA), der die Interessen der MTA als drittgrößte Berufsgruppe des Gesundheitswesens vertritt, sieht es als wichtig an, dass Frauen gleichberechtigt über die Geschicke der Gesellschaft mitbestimmen. Der DVTA unterstützt daher den Aufruf des Deutschen Frauenrates für "Mehr Frauen in die Parlamente" Nur einer die Parität berücksichtigenden Wahlrechtsreform kann zugestimmt werden. Der DVTA ruft daher alle MTA auf, sich an dem Aufruf des Frauenrates #mehrfrauenindieparlamente  durch Unterzeichnung unter https://www.frauenrat.de/petition-mehrfrauenindieparlamente/ für Parität in der Politik einzusetzen!  Gerade der Frauenberuf MTA braucht dringend eine starke politische Frauenlobby!

Die Tarifeinigung zur Ausbildungsvergütung, auch der MTA-Berufe, gilt.

Weder die VKA noch die TdL haben innerhalb der Erklärungsfrist bis zum 14. Dezember 2018 die Tarifeinigung zur Ausbildungsvergütung durch Einbeziehung der Auszubildenden in den TVAöD-Pflege vom 30. Oktober 2018 widerrufen, sodass diese zustande gekommen ist.

Danach sollen auch die MTA-Berufe ab dem 01.01.2019, die in der Tarifeinigung vom April 2018 (siehe Artikel im MTA Dialog) vereinbarten Ausbildungsentgelte erhalten.

Die redaktionelle Umsetzung der Tarifeinigung wird, laut Auskunft von ver.di, umgehend aufgenommen werden. Hierbei wird die TdL auch die Auszubildenden in den betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen im Bereich der psychiatrischen Landeskliniken in den Geltungsbereich des beabsichtigten Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) aufnehmen.

Der DVTA unterstützt die Forderungen des Deutschen Frauenrates zu 100 Jahren Frauenwahlrecht und Gleichberechtigung vollumfänglich

Es ist endlich Zeit auch den nicht akademischen Frauen-MINT- Berufen, wie denen der MTA-Berufe, die gleiche Anerkennung zukommen zu lassen, wie den entsprechenden nicht akademischen Männer-Mint-Berufen, wie z.B. dem Mechatroniker.
MTA sind wichtig für die Patientensicherheit, denn "Ohne MTA keine Diagnostik, ohne Diagnostik keine Therapie!".  Alle Akteure des Gesundheitswesens können eine optimale Patientenversorgung nur gewährleisten, wenn sie wertschätzend und auf Augenhöhe miteinander handeln, gleichen Lohn für gleiche Arbeit wie gleichwertige Aufstiegs- und Fördermöglichkeiten erhalten. Demokratie bedingt, dass alle Geschlechter gleich(wertig) behandelt werden.

Forderung zur besseren Versorgung mit Medizinisch-technischen Assistenten

Patienten haben einen Anspruch auf eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung. Rund 98.000 Medizinisch-technischen AssistentInnen (kurz MTA), der vier Fachrichtungen Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, da sie erst die ärztliche Diagnostik und Therapie ermöglichen.

Berufsporträt MTA

In der Berliner Morgenpost ist ein interessanter Artikel zur Ausbildung vom MTA im Lette-Verein erschienen.
 
Den Artikel finden Sie hier.