Medizinische Technolog/-innen für Funktionsdiagnostik (MTF) führen eigenverantwortlich funktionsdiagnostische Untersuchungen zum Erkennen von Störungen des zentralen und peripheren Nervensystems, der Muskelfunktion, des Hör-, Gleichgewichts-, Geruchs- und Geschmacksinns, der Nase, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems sowie des respiratorischen Systems und der Allergiediagnostik durch. Sie prüfen diese Untersuchungen auf Plausibilität, erstellen einen Vorbefund und übernehmen berufsrelevante Aufgaben bei invasiven Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen. 

Zu Ihrem Aufgabenspektrum in der Funktionsdiagnostik gehören Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements. Die Arbeit mit Patient/-innen erfordert das Erkennen von individuellen Besonderheiten sowie die Fähigkeiten adäquat zu agieren und zu kommunizieren unter Beachtung ihrer Rolle im beruflichen Handlungsfeld. Meist sind MTF die ersten Ansprechpartner/-innen der Patient/-innen, so dass Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein unbedingt erforderlich sind.

Medizinische Technolog/-in für Funktionsdiagnostik, MTF

Tätigkeiten von MTF

Die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik erfolgt in allen Fachbereichen der Funktionsdiagnostik (Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Neurologie).

Die berufsspezifischen Aufgaben von MTF in den Tätigkeitbereichen umfassen die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik sowie die Plausibilitätsprüfung der Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefunds.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Tätigkeitsbereiche vorgestellt:

 

In der neurophysiologische Funktionsdiagnostik umfassen die Aufgaben von MTF Untersuchungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Sinnesorgane, der Muskelfunktionen sowie der Durchblutung intra- und extrakranieller Blutgefäße bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Zu den eingesetzten Untersuchungsmethoden gehören z.B. die Elektroenzephalographie (EEG), die Ableitungen evozierter Potentiale (EP), die Messung der Nervenleitgeschwindigkeiten (NLG), die Elektromyografie (EMG) und die Hirntoddiagnostik. Ebenso gehören Kreislauf- und autonome Funktionsteste, sowie die zentrale und periphere Gleichgewichtsdiagnostik zum Aufgabengebiet. Weiterhin kann der Einsatz in der prächirurgischen Epilepsiediagnostik und beim intraoperativen Monitoring (IOM) im Rahmen von neuro- oder gefäßchirurgischen Operationen am Gehirn, Rückenmark oder an den Halsgefäßen erfolgen. Auch die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen der hirnversorgenden Gefäße und die Schlaflabordiagnostik der verschiedenen Fachrichtungen zählen ebenfalls zum Aufgabengebiet der MTF.

MTF prüfen den Hörsinn (Audiologie, Pädaudiologie), den Gleichgewichtssinn (Neurootologie), den Geruchs- und Geschmackssinn (Olfakto- und Gustologie) sowie die den Luftdurchfluss der Nase und Allergien  bei Menschen aller Altersstufen.  Zu den angewandten technischen Untersuchungsmethoden zählen subjektive und objektive Hörprüfungen bei Kindern und Erwachsenen, Prüfungen zentraler Hörfunktionen, Beratung, Versorgung und Rehabilitation von Hörgeräte- und Cochleaimplantatträgen (in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern und Schwerhörigenpädagogen), Prüfungen der zentralen und peripheren Gleichgewichtsfunktionen, objektive und subjektive Prüfungen der Geruchs- und Geschmackssinne, Prüfungen der Gesichtsnervenfunktionen. Sie führen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.

Beschäftigungsmöglichkeiten für MTF bieten sich vor allem in HNO-Kliniken, aber auch z.B. in HNO-Praxen, Gesundheitsämtern und Versorgungsämtern mit ihren Aufgaben zur Begutachtung u.a. nach dem Schwerbehindertengesetz, zudem bei Betriebsärzten und Berufsgenossenschaften, Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen und Gehörlosenkindergärten.

MTF führen in der kardiologischen Funktionsdiagnostik verschiedene Methoden zur Funktionsprüfung und zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislaufsystems bei Menschen aller Altersstufen durch, nehmen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse vor und erstellen einen Vorbefund.


Angewandte Untersuchungsverfahren sind die Ruhe-Elektrokardiographie (EKG), die Langzeit- (LZ-EKG) und die Belastungs-Elektrographie (Ergometrie), der Schellongtest, die Kipptisch-Untersuchung und der Carotisdruckversuch Auch die selbstständige Durchführung der transthorakalen Echokardiographie, die Kontrolle von Herzschrittmachern, sowie die Assistenz bei der transösophagialen Echokardiographie (TEE) und bei der Stessechokardiographie zählen zu den weiteren Aufgaben der MTF. Im Herzkatheterlabor erfolgen elektrophysiologische Untersuchungen.

Im Rahmen der Angiologische Funktionsdiagnostik führen MTF Untersuchungen mittels verschiedener Methoden zur Funktionsprüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Gefäßsystems bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Die Untersuchungsverfahren umfassen z.B. die Farbkodierte Duplexsonographie von peripheren sowie transcraniellen und intracraniellen Gefäßen, Standardisierte Gehstreckenbestimmung auf dem Laufbandergometer, Messung des Knöchelarteriendrucks (PW-Doppler), Messung des Knöchel-Arm-Index (ABI) und des Zehen-Arm-Index (TBI), Pulswellengeschwindigkeit, Segmentale mechanische Oszillographie, Akrale / digitale Photoplethysmographie, Venenverschlussplethysmographie, Transkutane Sauerstoffpartialdruckmessung (tcpO2), Kapillarmikroskopie.

MTF prüfen in der pneumologischen Funktionsdiagnostik die Funktion der Lunge hinsichtlich ihres Fassungsvermögens, ihrer Dehnbarkeit, des Gasaustausches bei Menschen aller Altersstufen etc. Weiterhin gehören die Prüfung der Wirksamkeit eingeleiteter, das Vornehmen von Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefund zu ihren Aufgaben. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von MTF in der Pneumologie ist der Einsatz im Schlaflabor und in der Beatmungsmedizin.


Im Rahmen der pneumologischen Funktionsdiagnostik erfolgt die Prüfung der Lungenfunktion, das Zusammenspiel der Lunge mit dem Herz-Kreislauf- System, die Prüfung der Atemregulation sowie die Untersuchung des gesamte Gasaustausch zwischen Lunge und Körperzellen. Untersuchungsergebnisse in der Lungenfunktionsdiagnostik sind von der Kooperation, Mitarbeit und Anstrengung seitens des Probanden abhängig daher ist die Mitarbeit für ein plausibles Ergebnis entscheidend. 


Eingesetzte Messverfahren sind z.B. Bodyplethysmographie mit Spasmolysetest, Diffusionsmessung, Blutgasanalyse, Atemmuskelfunktionstest, Impulsoszillographie, inhalative Provokationstestung, Allergietestungen und Belastungstests. 

AKTUELLES

Stellungnahme Netzwerk BiG zum Kabinettsentwurf des KHVVG

 

Die öffentliche Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVG) ist für den 25. September terminiert und einer der letzten, wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Gesetzgebung. Vertreter:innen unserer Berufsgruppen sind bisher nicht zur Anhörung geladen, allerdings ist die Anhörung öffentlich und eine Teilnahme für Interessierte möglich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1011776-1011776

Aktuell hat das Netzwerk Berufe Im Gesundheitswesen (BiG) zum Kabinettsentwurf des KHVVG ein Stellungnahme abgegeben. Unsere zentrale Forderung ist die Verankerung der Leistungen unserer Berufe in den geplanten Leistungsgruppen sowie die Beteiligung am Entwicklungsprozess bzw. im zu gründenden Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Denn aktuell sind, anders als in der ursprünglichen Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, unsere Leistungen gar nicht mehr enthalten.

Weitere Informationen

AKTUELLES

DVTA Videowettbewerb

 

DVTA News

Mitmachen und Gewinnen!

Habt Ihr Euch auch schon gefragt, warum viele die MTA-Berufe nicht kennen? Möchtet Ihr anderen gerne zeigen, was Ihr jeden Tag macht? Warum Ihr Euren Beruf mögt?

Dann habt Ihr jetzt die Möglichkeit: Unter dem Motto, „Werde selbst aktiv“ können alle Interessierten, allein oder als Gruppe, am Videowettbewerb des DVTA teilnehmen. Ihr könnt ein Video für Euren MTA-Beruf erstellen.

Hier geht es zur Ausschreibung.

Zukunft der MTA-Berufe

Zukunft MTA Berufe

Das Bundesministerium für Gesundheit wird entsprechend dem Koalitionsvertrag die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeiten. Zu diesem Zweck wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe" ins Leben gerufen.

Neues aus der Rechtssprechstunde

 

DVTA Recht

Gewinnung von MTA durch soziale Medien und Headhunter

Der große Fachkräftemangel bei den MTA-Berufen führt dazu, dass auch die sozialen Medien und Headhunter für die Gewinnung von MTA genutzt werden.

Bitte lesen Sie hier weiter.

(enthalten in der DVTA-Mitgliedschaft - Login notwendig)

 

Ausbildungsvergütung auch im AVR Caritas beschlossen

Ausbildungsverguetung

ie Bundeskommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (ak.mas) hat am 4. Juli 2019 in Frankfurt/M die Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsberufen Diätassistent, Ergotherapeut, Logopäde, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Orthoptist oder Physiotherapeut sowie in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum Erzieher nach landesrechtlichen Regelungen beschlossen. Sie wird ab dem 1.1.2019 gezahlt.

Neues aus der Berufspolitik

 

DVTA Berufspolitik

50 Jahre DVTA – das Jubiläum: In schönem festlichen Rahmen im Maritimen Museum in Hamburg wurde das Jubiläum 50 Jahre DVTA gefeiert, zu dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Grußwort gesandt hatte, das verlesen wurde.

Weitere Informationen hierzu, sowie zum Schulleitenden-Treffen, dem Termin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin und der Online-Petition pro Novellierung finden Sie unter der Rubrik "Neues aus der Berufspolitik"

Bitte lesen Sie hier weiter.

 

 

Verschärfung des Fachkräftemangels in MTA-Berufen

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Der Fachkräftemangel in den MTA-Berufen hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag des Dachverbandes für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland (DVTA).
Aktuell haben 46 % der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme bei der Medizinisch-technischen Radiologieassistenz (MTRA), 24 % bei der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenz (MTLA) und 17 % bei der Medizinisch-technischen Assistenz für Funktionsdiagnostik (MTAF). Hochgerechnet auf die Grundgesamtheit der Krankenhäuser sind aktuell 1.170 VK-Stellen für MTA unbesetzt. 2011 waren es noch 425 Vollkraftstellen.

 

Der DVTA unterstützt die Forderung des Deutschen Frauenrats

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Der DVTA, als Mitglied des Fachausschusses Parität im Deutschen Frauenrat, unterstützt die Forderung des Deutschen Frauenrats in der heutigen Pressemitteilung "Wahlrechtsform nur mit Geschlechterparität".
Frauen sind nicht entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung im Parlament vertreten. Dies muss sich ändern. Nur eine geschlechtergerechte Besetzung der Parlamente gewährleistet die gleichberechtigte Teilhabe und damit Demokratie.

Historie der MTA-Ausbildung

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© Deutsches Röntgen-Museum, gemeinfrei, wikimedia
 

Die Entwicklung der MTA-Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung von Jena

Rita Seifert 

Die Entdeckung der Röntgenstrahlen durch Wilhelm Conrad Röntgen (1845-1923) im Jahr 1895 führte dazu, dass die Photographische Lehranstalt des Berliner Lette-Vereins die Ausbildung weiblicher Hilfskräfte für Röntgenlaboratorien einführte

FRAUEN BRAUCHEN EQUAL PAY

Ein Skandal, Frauen verdienen, trotz gleicher Qualifikationen und Leistungen im Bundesdurchschnitt 21 % weniger Geld als Männer. Es bedarf daher dringend eines Umdenkens in den Führungsebenen und der Gesellschaft. Die Leistung der Frauen hat den gleichen Wert wie die des Mannes und muss die gleiche Wertschätzung erhalten, egal in welcher Branche und mit welchen Arbeitszeitmodellen Frauen tätig sind. Der Equal-Pay-Day am 18.03.2019 (Tag bis zu dem die Frauen hätten weiterarbeiten müssen, um auf das Gehalt zu kommen, das der durchschnittliche Mann schon im Vorjahr verdient hat), sollte daher als Anlass zum Umdenken genutzt werden. Der DVTA unterstützt sehr die Aktion des Deutschen Frauenrats, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Sozialverbands Deutschland, mit einer gemeinsamen Kundgebung, anlässlich des Equal Pay Day, dem „Recht auf Mehr!" öffentlich Nachdruck zu verleihen.