Ausbildungsvergütung

 

Die Bundeskommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (ak.mas) hat am 4. Juli 2019 in Frankfurt/M die Ausbildungsvergütung in den Gesundheitsberufen Diätassistent, Ergotherapeut, Logopäde, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik, Orthoptist oder Physiotherapeut sowie in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum Erzieher nach landesrechtlichen Regelungen beschlossen. Sie wird ab dem 1.1.2019 gezahlt. Die Höhe entspricht der des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Zusätzlich erhalten diese SchülerInnen nach Abschnitt B II Anlage 7 eine monatliche Zulage von voraussichtlich 11,11 Euro. Die Höhe der Tabellenwerte und der Zulage sind noch abhängig von den Beschlüssen der jeweiligen Regionalkommission. Alle Regelungen finden sich in dem neuen Abschnitt G zur Anlage 7. Der Abschnitt G ist zunächst bis zum 31.12.2021 befristet.  Für bis dahin begonnene Ausbildungsverhältnisse gilt er bis zu deren Ende fort, jedoch nicht länger als drei Jahre nach Beginn der Ausbildung bei der Schule."