Medizinische Technolog/-innen für Funktionsdiagnostik (MTF) führen eigenverantwortlich funktionsdiagnostische Untersuchungen zum Erkennen von Störungen des zentralen und peripheren Nervensystems, der Muskelfunktion, des Hör-, Gleichgewichts-, Geruchs- und Geschmacksinns, der Nase, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems sowie des respiratorischen Systems und der Allergiediagnostik durch. Sie prüfen diese Untersuchungen auf Plausibilität, erstellen einen Vorbefund und übernehmen berufsrelevante Aufgaben bei invasiven Untersuchungen und therapeutischen Maßnahmen. 

Zu Ihrem Aufgabenspektrum in der Funktionsdiagnostik gehören Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements. Die Arbeit mit Patient/-innen erfordert das Erkennen von individuellen Besonderheiten sowie die Fähigkeiten adäquat zu agieren und zu kommunizieren unter Beachtung ihrer Rolle im beruflichen Handlungsfeld. Meist sind MTF die ersten Ansprechpartner/-innen der Patient/-innen, so dass Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, sorgfältiges Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein unbedingt erforderlich sind.

Medizinische Technolog/-in für Funktionsdiagnostik, MTF

Tätigkeiten von MTF

Die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik erfolgt in allen Fachbereichen der Funktionsdiagnostik (Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Neurologie).

Die berufsspezifischen Aufgaben von MTF in den Tätigkeitbereichen umfassen die Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik sowie die Plausibilitätsprüfung der Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefunds.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Tätigkeitsbereiche vorgestellt:

 

In der neurophysiologische Funktionsdiagnostik umfassen die Aufgaben von MTF Untersuchungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Sinnesorgane, der Muskelfunktionen sowie der Durchblutung intra- und extrakranieller Blutgefäße bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Zu den eingesetzten Untersuchungsmethoden gehören z.B. die Elektroenzephalographie (EEG), die Ableitungen evozierter Potentiale (EP), die Messung der Nervenleitgeschwindigkeiten (NLG), die Elektromyografie (EMG) und die Hirntoddiagnostik. Ebenso gehören Kreislauf- und autonome Funktionsteste, sowie die zentrale und periphere Gleichgewichtsdiagnostik zum Aufgabengebiet. Weiterhin kann der Einsatz in der prächirurgischen Epilepsiediagnostik und beim intraoperativen Monitoring (IOM) im Rahmen von neuro- oder gefäßchirurgischen Operationen am Gehirn, Rückenmark oder an den Halsgefäßen erfolgen. Auch die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen der hirnversorgenden Gefäße und die Schlaflabordiagnostik der verschiedenen Fachrichtungen zählen ebenfalls zum Aufgabengebiet der MTF.

MTF prüfen den Hörsinn (Audiologie, Pädaudiologie), den Gleichgewichtssinn (Neurootologie), den Geruchs- und Geschmackssinn (Olfakto- und Gustologie) sowie die den Luftdurchfluss der Nase und Allergien  bei Menschen aller Altersstufen.  Zu den angewandten technischen Untersuchungsmethoden zählen subjektive und objektive Hörprüfungen bei Kindern und Erwachsenen, Prüfungen zentraler Hörfunktionen, Beratung, Versorgung und Rehabilitation von Hörgeräte- und Cochleaimplantatträgen (in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern und Schwerhörigenpädagogen), Prüfungen der zentralen und peripheren Gleichgewichtsfunktionen, objektive und subjektive Prüfungen der Geruchs- und Geschmackssinne, Prüfungen der Gesichtsnervenfunktionen. Sie führen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.

Beschäftigungsmöglichkeiten für MTF bieten sich vor allem in HNO-Kliniken, aber auch z.B. in HNO-Praxen, Gesundheitsämtern und Versorgungsämtern mit ihren Aufgaben zur Begutachtung u.a. nach dem Schwerbehindertengesetz, zudem bei Betriebsärzten und Berufsgenossenschaften, Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen und Gehörlosenkindergärten.

MTF führen in der kardiologischen Funktionsdiagnostik verschiedene Methoden zur Funktionsprüfung und zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislaufsystems bei Menschen aller Altersstufen durch, nehmen Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse vor und erstellen einen Vorbefund.


Angewandte Untersuchungsverfahren sind die Ruhe-Elektrokardiographie (EKG), die Langzeit- (LZ-EKG) und die Belastungs-Elektrographie (Ergometrie), der Schellongtest, die Kipptisch-Untersuchung und der Carotisdruckversuch Auch die selbstständige Durchführung der transthorakalen Echokardiographie, die Kontrolle von Herzschrittmachern, sowie die Assistenz bei der transösophagialen Echokardiographie (TEE) und bei der Stessechokardiographie zählen zu den weiteren Aufgaben der MTF. Im Herzkatheterlabor erfolgen elektrophysiologische Untersuchungen.

Im Rahmen der Angiologische Funktionsdiagnostik führen MTF Untersuchungen mittels verschiedener Methoden zur Funktionsprüfung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Gefäßsystems bei Menschen aller Altersstufen durch. Weiterhin führen sie Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse durch und erstellen einen Vorbefund.


Die Untersuchungsverfahren umfassen z.B. die Farbkodierte Duplexsonographie von peripheren sowie transcraniellen und intracraniellen Gefäßen, Standardisierte Gehstreckenbestimmung auf dem Laufbandergometer, Messung des Knöchelarteriendrucks (PW-Doppler), Messung des Knöchel-Arm-Index (ABI) und des Zehen-Arm-Index (TBI), Pulswellengeschwindigkeit, Segmentale mechanische Oszillographie, Akrale / digitale Photoplethysmographie, Venenverschlussplethysmographie, Transkutane Sauerstoffpartialdruckmessung (tcpO2), Kapillarmikroskopie.

MTF prüfen in der pneumologischen Funktionsdiagnostik die Funktion der Lunge hinsichtlich ihres Fassungsvermögens, ihrer Dehnbarkeit, des Gasaustausches bei Menschen aller Altersstufen etc. Weiterhin gehören die Prüfung der Wirksamkeit eingeleiteter, das Vornehmen von Plausibilitätprüfungen ihrer erhobenen Untersuchungsergebnisse und das Erstellen eines Vorbefund zu ihren Aufgaben. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von MTF in der Pneumologie ist der Einsatz im Schlaflabor und in der Beatmungsmedizin.


Im Rahmen der pneumologischen Funktionsdiagnostik erfolgt die Prüfung der Lungenfunktion, das Zusammenspiel der Lunge mit dem Herz-Kreislauf- System, die Prüfung der Atemregulation sowie die Untersuchung des gesamte Gasaustausch zwischen Lunge und Körperzellen. Untersuchungsergebnisse in der Lungenfunktionsdiagnostik sind von der Kooperation, Mitarbeit und Anstrengung seitens des Probanden abhängig daher ist die Mitarbeit für ein plausibles Ergebnis entscheidend. 


Eingesetzte Messverfahren sind z.B. Bodyplethysmographie mit Spasmolysetest, Diffusionsmessung, Blutgasanalyse, Atemmuskelfunktionstest, Impulsoszillographie, inhalative Provokationstestung, Allergietestungen und Belastungstests. 

AKTUELLES

Stellungnahme Netzwerk BiG zum Kabinettsentwurf des KHVVG

 

Die öffentliche Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVG) ist für den 25. September terminiert und einer der letzten, wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Gesetzgebung. Vertreter:innen unserer Berufsgruppen sind bisher nicht zur Anhörung geladen, allerdings ist die Anhörung öffentlich und eine Teilnahme für Interessierte möglich: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1011776-1011776

Aktuell hat das Netzwerk Berufe Im Gesundheitswesen (BiG) zum Kabinettsentwurf des KHVVG ein Stellungnahme abgegeben. Unsere zentrale Forderung ist die Verankerung der Leistungen unserer Berufe in den geplanten Leistungsgruppen sowie die Beteiligung am Entwicklungsprozess bzw. im zu gründenden Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Denn aktuell sind, anders als in der ursprünglichen Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, unsere Leistungen gar nicht mehr enthalten.

Weitere Informationen

AKTUELLES

Zweiklassen - Gesundheitsberufe!

Das Symposium des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Akademisierung von Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe" am 14.11.2018 in Köln ist nur offen für in der Modellklausel befindliche Therapie - und Hebammenberuf.
Andere Therapieberufe, wie z.B. die DiätassistentInnen (DA) oder die MTA-Berufe, denen (MTA) die Empfehlungen des Wissenschaftsrates und zahlreicher im Auftrag des BMG in Auftrag gegebener Gutachten, klar eine Empfehlung für eine (Teil-)Akademisierung gegeben haben und deren Berufe im europäischen Ausland nahezu vollumfänglich hochschulisch ausgebildet werden, werden nicht zur Veranstaltung zugelassen. Dabei wäre diese auch für Ihre Zukunft wichtig. MTA und DA sind keine Gesundheitsberufe der 2. Klasse! Auch Ihre Ausbildung bedarf dringend einer Novellierung und hochschulischer Ausbildungsmöglichkeiten.
 

Hintergrund:
Der DVTA hatte sich für das BMG-Symposium "Akademisierung von Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe" am 14.11.2018 in Köln angemeldet. Mit Mail vom 23.10.2018 folgte eine Ausladung durch den Veranstalter mit nachfolgender Begründung:.
"Das Symposium zur "Akademisierung von Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe" am 14.11.2018 in Köln ausschließlich mit der Vorbereitung des Berichts des Bundesministeriums für Gesundheit an den Deutschen Bundestag gemäß § 9 Absatz 4 Satz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz, § 4 Absatz 7 Satz 1 Ergotherapeutengesetz, § 4 Absatz 7 Satz 1 Logopädengesetz sowie § 6 Absatz 5 Satz 1 Hebammengesetz befasst und thematisiert dementsprechend nur Fragen, die unmittelbar die Evaluierung der Modellvorhaben in den Berufen der Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen sowie Physiotherapeuten betreffen.
Aus diesem Grund muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihre Registrierung für diese Veranstaltung nicht berücksichtigen können. Eine Öffnung der Veranstaltung für andere Berufsgruppe ist auf Grund der begrenzten Platzgegebenheit leider nicht möglich. Das Gesamtkonzept zur Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe ist nicht Gegenstand der Veranstaltung. Hierfür wird es in den nächsten Monaten eine separate Veranstaltung geben."

 

Antrag an den Landtag zu Ausbildungsmöglichkeiten von MTA

 
Den kompletten Antrag der Abg. Rainer Hinderer u. a. SPD an den Landtag in Baden-Württemberg zu 
 
"Ausbildungsmöglichkeiten und -inhalte an Schulen für Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) sowie anschließende berufliche Perspektiven in Baden-Württemberg"
 
im PDF Format finden Sie hier.

 

DVTA fordert Gleichbehandlung aller Gesundheitsberufe bei der Abschaffung des Schulgeld und der Neuordnung der Gesundheitsberufe!

Der DVTA begrüßt die Abschaffung des Schulgelds für die Pflege – und Therapieberufe wie die Neuordnung (der Aufgaben) der Gesundheitsberufe, fordert aber, dass dies für alle Gesundheitsfachberufe gleichermaßen umgesetzt wird, wie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen. Handlungsbedarf besteht nicht nur in den Pflege – und Therapieberufen. Der Fachkräftemangel herrscht auch in den anderen Gesundheitsberufen. Nach Umfrage des Krankenhausbarometers 2016 können schon jetzt ein Drittel der Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten offene MTRA-Stellen und mehr als ein Zehntel der Häuser ab 600 Betten offene MTLA-Stellen nicht mehr besetzen. Diese Situation wird sich dramatisch verschlechtern, wenn nicht umgehend mehr Nachwuchs für die MTA-Berufe gewonnen werden kann. Die Abschaffung des Schuldgeldes ist daher auch in den MTA-Berufen, wie den anderen Gesundheitsberufen, dringend geboten.

Trotz Digitalisierung gibt es einen steigenden Bedarf an MTA. Die MTA-Ausbildung und der MTA-Beruf müssen an die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens angepasst werden. Auch die MTA-Berufe müssen bei der Neuordnung der Gesundheitsfachberufe in den Fokus gerückt werden, da sie ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung sind: „Ohne MTA keine Diagnostik, ohne Diagnostik keine Therapie!“ Die Novellierung der entsprechenden Berufsgesetze, die aus der ersten Hälfte der 90er Jahre(!) stammen, ist dringend geboten.“

Interview mit DVTA-Präsidentinnen

Bildungskonzept: Hoffnung auf schnellstmögliche Umsetzung

Im Interview mit MTA Dialog stellen die DVTA-Präsidentinnen Rebecca Lauterbach und Christiane Maschek das „Bildungskonzept Zukunft“ vor und berichten über erste positive Signale aus der Politik. Der DVTA fordert in seinem kürzlich vorgelegten Positionspapier zum Thema „Bildungskonzept Zukunft“ unter anderem eine Reform des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Im Interview mit MTA Dialog stellen die DVTA-Präsidentinnen Christiane Maschek und Rebecca Lauterbach dieses Konzept vor und erläutern, warum sie eine Reform der MTA-Ausbildung für dringend erforderlich halten und welche Auswirkungen dieses Konzepts auf die Lehrerausbildung für die MTA-Schulen haben könnte.

Hier gelangen Sie zum Interview.

DVTA unterstützt Aussage des Marburger Bundes

Der DVTA unterstützt die Aussage des Marburger Bundes, dass es der Personaluntergrenzen für ärztliches wie nichtärztliches Personal und nicht nur für die Pflegeberufe bedarf!

Eine optimale Patientenversorgung kann nur im Zusammenspiel der ärztlichen wie nichtärztlichen Gesundheitsberufe erreicht werden.

Aufgrund des MTA-Mangels kommt es auch in den MTA-Berufen zu unzureichenden Stellenbesetzungen, die zu ständigen Überlastung des vorhandenen MTA-Personals, der Patientenversorgung und der Patientensicherheit gehen, da "Ohne MTA keine Diagnostik, ohne Diagnostik keine Therapie!"
 
Der DVTA fordert daher Personaluntergrenzen für alle Gesundheitsberufe zum Wohle des Patienten!

Stellungnahme des DVTA zur Pressemeldung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe

"Versprochen wurde schon viel, geändert hat sich wenig“.

Der Pressemeldung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), die anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) am 20./21. Juni verbreitet wurde, kann sich der DVTA nur anschließen. Trotzdem es sich bei den vier MTA-Berufen um frauendominierte MINT-Berufe handelt, die Hauptakteure in der Anwendung neuester Technologien im Gesundheitswesen sind, stammen das MTAG und die MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aus den Jahren 1993/1994! Dies wäre bei einem vergleichbaren Männerberuf wie dem des Mechatronikers undenkbar!

Die MTA-Berufe werden, wie die Pflege, reduziert auf das Verrichten von Einzeltätigkeiten (z.B. „Knöpfchen drücken“) – und dies so günstig wie möglich..

Dagegen hat der Gesetzgeber den MTA-Berufen bewusst die medizinisch-technische Durchführung vorbehalten, da nur sie (MTA-Berufe) über die erforderliche Sachkunde zur Gewährleistung der Patientensicherheit und der Qualität der Gesundheitsversorgung verfügen. Sie sind Manager von Großgeräten und tragen wesentlich zur Arztentlastung bei.

Der DVTA fordert von den Gesundheitsministern der Länder sich für eine optimale Versorgung der Patienten einzusetzen. Dazu bedarf es insbesondere in den MTA-Berufen:

  • einer guten novellierten Fachausbildung
  • staatlich anerkannter beruflicher Weiterentwicklung
  • einer angemessenen Personalbemessung
  • interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe
  • einer leistungsgerechten Vergütung

 

Weitere Informationen zur Pressemeldung etc. finden Sie hier.

Die Homepage der Gesundheitsministerkonferenz der Länder finden Sie hier.

DVTA unterstützt die Resolution des Deutschen Frauenrates

„ Der DVTA unterstützt die Resolution des Deutschen Frauenrates „EUROPA ZUSAMMENHALTEN – SOLIDARITÄT, GLEICHBERECHTIGUNG UND MENSCHENRECHTE STÄRKEN.“

Nur gemeinsam können wir für den Zusammenhalt der Europäischen Union und für europäische Lösungen, wie z.B. der Gleichstellung von Frauen und Männern,  kämpfen.

Link

Update Tarifrunde 2018 TVöD-VKA

Die Tarifvertragsparteien werden nach Klärung mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob die Vergütungen für die Auszubildenden in betrieblich-schulischen
Gesundheitsberufen ab Inkrafttreten eines entsprechenden Tarifvertrages oder erst mit den nächsten Budgetvereinbarungen von den Krankenkassen zu finanzieren
sind, spätestens im Mai 2018, die Einbeziehung der Schülerinnen/Schüler nach dem Diätassistentengesetz, dem Ergotherapeutengesetz, dem Gesetz über
den Beruf des Logopäden, dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz, dem Orthoptistengesetz und dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin
in dem Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – vereinbaren. (Teil A II 3 der Niederschrift über die Tarifverhandlungen bei der Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen)
 
Es bleibt daher zunächst das Ergebnis dieser Abklärung abzuwarten. Wir informieren Sie, sobald uns neue Ergebnisse vorliegen.

Politik und Wirtschaft sind aufgefordert das Potential Frau (als MTA) zu nutzen!

Gemäß der aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung „Den demografischen Wandel bewältigen: Die Schlüsselrolle des Arbeitsmarkts“ (IMK Report 137, April 2018) lässt sich der demografischen Wandel durch eine bessere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf ein Drittel bis ein Fünftel reduzieren. Der Schlüssel dazu liegt vor allem in einer Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen und dem Abbau von Minijobs. Vor allem Frauen aber auch Migranten und Ältere, sind im internationalen Vergleich (Erwerbstätigenquote (Bezug Arbeitszeit) in Deutschland 2013/2014 EU-weit auf 11. Rang), zu wenig in den Arbeitsmarkt integriert.                                                                           

Dies gilt auch für den Frauenberuf MTA.