Die Tarifvertragsparteien werden nach Klärung mit dem Bundesgesundheitsministerium, ob die Vergütungen für die Auszubildenden in betrieblich-schulischen
Gesundheitsberufen ab Inkrafttreten eines entsprechenden Tarifvertrages oder erst mit den nächsten Budgetvereinbarungen von den Krankenkassen zu finanzieren
sind, spätestens im Mai 2018, die Einbeziehung der Schülerinnen/Schüler nach dem Diätassistentengesetz, dem Ergotherapeutengesetz, dem Gesetz über
den Beruf des Logopäden, dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz, dem Orthoptistengesetz und dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin
in dem Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – vereinbaren. (Teil A II 3 der Niederschrift über die Tarifverhandlungen bei der Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen)
 
Es bleibt daher zunächst das Ergebnis dieser Abklärung abzuwarten. Wir informieren Sie, sobald uns neue Ergebnisse vorliegen.