Wir danken der Bundesärztekammer für die Unterstützung zur Verabschiedung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, so können bereits ab dem 1. Januar 2023 die zukünftigen Ausbildungen der Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin umgesetzt werden.

Das neue Berufsgesetz der MT(A)-Berufe und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung stellen an die Ausbildungsstätten große Herausforderungen und somit liegt ein zentraler Arbeitsfokus des DVTA in diesem Bereich. Der DVTA e.V. hat gemeinsam mit dem DIW-MTA eine Rahmenlehrplankommission initiiert, um eine bundesweit einheitliche Regelung der Ausbildung der MT zu ermöglichen. Hierzu wurde ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kriterien das Gremium ausgewählt. Die Lehrplankommission setzt sich aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern aller vier Fachbereiche (Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) der MT-Berufe zusammen, die ebenso die unterschiedlichen Bundesländer repräsentieren. Die Ergebnisse der Rahmenlehrplankommission werden Anfang Mai veröffentlicht und an die zuständigen Ministerien der Bundesländer geleitet. Somit wird den Ausbildungsstätten frühzeitig der Einstieg in die curriculare Arbeit ermöglicht.

Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen unterstützt der DVTA proaktiv Ausbildungsstätten bei der Umgestaltung der Ausbildung sowie den Ausbildungsstätten der praktischen Ausbildung gemeinsame Lösungen in der Umsetzung der Aufgabe für Praxisanleitungen zu entwickeln (Bestandschutz von Praxisanleiter/-innen, Umfang der Praxisanleitung, Ausbildung zur Praxisanleitung, etc.). Insbesondere die Ausführung der Praxisanleitung an Orten der praktischen Ausbildung, die in der Gesetzgebung keine Übergangsregelung aufzeigen, stellt einige Abteilungen vor Herausforderungen. Im Fokus steht vor allem die Funktionsdiagnostik, da hier (durch die geringe Anzahl an Berufsangehörigen MTAF) praxisanleitende Personen nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Hier müssen zukünftig mehr MTAF ausgebildet werden, da sowohl dem Fachkräftebedarf wie auch dem Bedarf an Praxisanleitungen entgegengewirkt werden sollte. Der DVTA fordert die Einrichtung weiterer Ausbildungsstätten für MTAF-Berufe und hofft auf eine Unterstützung seitens der Bundesärztekammer.

Ebenso treten mit dem neuen MTBG Finanzierungslücken auf, die mit der nicht eindeutigen Finanzierungsregelung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) im § 76 MTBG sichtbar werden. Auch der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zum MTBG hingewiesen, dass Regelungen zur Finanzierung der Schulgeldfreiheit und der Ausbildungsvergütung für Privatschulen fehlen, wenn diese keine Kooperationen mit Krankenhäusern eingehen können oder wollen. Weiterhin fehlen Finanzierungsregelungen für den Fall, das MT die Leistung nicht regelhaft an einem Krankenhaus erbringen oder wenn der Träger der Ausbildung eine ambulante Einrichtung ist (vgl. Bundesrat, 2021, S. 2 f.). Die getroffene Regelung nach   § 76 MTBG ist ebenfalls nicht eindeutig bezüglich des Anspruchs einer anteiligen Investitionsförderung nach KHG von Privatschulen über einen Kooperationsvertrag mit einem Krankenhaus. Weiterhin sind die Kosten der berufspraktischen Ausbildung durch ambulante Einrichtungen nicht den Mehrkosten des Krankenhauses zugeordnet (vgl. Bundesrat, 2021, S. 3). Demnach sind die Kosten der praktischen Ausbildung durch ambulante Einrichtungen in der Finanzierung nicht über § 17a KHG abgedeckt und sind von der ambulanten Einrichtung selbst zu tragen und folglich im Rahmen ihres Wirtschaftsbetriebs zu erbringen und abzudecken. Die fehlende Finanzierung des ambulanten Sektors hat auch Folgen im Rahmen des Sozialisierungsprozesses der Auszubildenden im Beruf, die weitere Auswirkungen auf die Personalakquise für ambulante Bereiche haben kann. Daher bitten wir die Bundesärztekammer um Unterstützung, eine Verbesserung der Finanzierungsregelung zu diskutieren, um ambulanten Einrichtungen aus den Bereichen der Laboratoriumsanalytik, der Radiologie, der Funktionsdiagnostik und der Veterinärmedizin den Zugang zu Auszubildenden der MT-Berufe weiterhin teilhaben zu lassen.

Der DVTA sieht eine Lösung zur Behebung des Fachkräftemangels in den MT(A)-Berufen durch eine Steigerung der Ausbildungszahlen. Der Fachkräftemangel sollte nicht dazu verleiten, fachfremdes Personal in kürzester Zeit anzulernen. Dementsprechend hat der DVTA sich bezüglich der Bestrebungen einer Open Petition „Fachkunde für MFA“ sowie eines Industriekonzeptes zur „Tele-MTRA“ mit Stellungnahmen an die zuständigen Ministerien und Behörden auf Bundes- und Landesebene gewandt. Weiterhin ist bei beiden Bestrebungen zumindest die Intention zu hinterfragen, ob diese vorrangig der Behebung des Fachkräftemangels oder der Dienstentlastung der MTRA-Kolleg/-innen dienen. Die entsprechenden Stellungnahmen finden Sie unter: https://dvta.de/der-dvta/der-dvta-stellungnahmen (Stellungnahme des DVTA e.V. zur Forderung der Fachkunde für MFA, Stellungnahme des DVTA e.V. zum Konzept der „Tele-MTRA“).

Die anhaltende Corona-Pandemie führt weiterhin zu punktuellen Arbeitsbelastungen im Bereich der Laboratoriumsanalytik. So sind MTLA in PCR-Laboren dauerhaft hohen Arbeitsaufkommen ausgesetzt, insbesondere in den jeweiligen Hotspots der Corona-Pandemie. Daher steht der DVTA hinter der Entscheidung einer Priorisierung von PCR Tests als einen kleinen Schritt hin zur Entlastung, um einen größeren Ausfall von MTLA durch Überlastung zu vermeiden. Allerdings führt eine Priorisierung von PCR-Tests nur geringfügig zur Reduzierung des zeitlichen Umfangs von Analysen, so dass der DVTA auch für die MTLA eine Ausweitung der Auszubildenden in Deutschland für notwendig erachtet, um dem Fachkräftebedarf zu minimieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Maschek  und    Claudia Rössing

 

Den Bericht können ie als PDF hier herunterladen: Bericht zur Lage DVTA e.V. zur Fachberufekonferenz am 08.04.2022 (PDF, 436 KB)