Der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) hat im Gesetzgebungsverfahren zur Vierten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung Stellung genommen und begrüßt die vorgenommenen Änderungen insbesondere die neu gefasste Regelung § 145 Absatz a) mit der dort vorgenommen Einfügungen „folgende Personen“ und „vor Ort“. Diese schafft Rechtssicherheit schaffen und stärkt die notwendigen Sicherheitsaspekte beim Umgang mit ionisierender Strahlung stärken.

Die komplette Stellungnahme des DVTA e.V. können sie unter dem Link herunterladen: DVTA Stellungnahme zum Referentenentwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der StrlSchV - PDF, 174 KB