Statement zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG
Der Referentenentwurf des KHVVG gibt erstmals Einblick in die konkrete Planung der Umsetzung der Krankenhausreform und Krankenhausfinanzierung. Ziel ist – unbestreitbar und dringend notwendig – die Versorgung zu sichern und zu verbessern.
Beim Blick in den Referentenentwurf wird allerdings deutlich, dass die Leistungen der therapeutischen und medizintechnischen Berufe vollständig unberücksichtigt geblieben sind. Dabei sind diese Leistungen neben den ärztlichen und pflegerischen Leistungen eine absolute Notwendigkeit für eine effektive und effiziente Versorgung der Patient*innen. Ohne diese Berufsgruppen geht es nicht!
Daher fordert das Netzwerk BiG, dass diese bereits im KHVVG verankert werden und nicht erst im Rahmen der Entwicklung der Leistungsgruppen potenziell Berücksichtigung finden.
Aktuell wird im §135e Abs. 1 Nr. 3 im Zusammenhang mit Qualitätskriterien und Leistungsgruppen auch auf personelle Ausstattung verwiesen. Diese fokussiert wie schon das NRW-Leistungsgruppen-Modell die ärztliche personelle Ausstattung. Hier müssen auch alle anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen explizit benannt werden. Auch die in §135e Abs. 1 Nr. 2 aufgeführte sachliche Ausstattung beinhaltet nicht automatisch das Vorhandensein des zur Durchführung notwendigen Fachpersonals.
Außerdem fordern wir eine direkte Beteiligung unserer Berufsgruppen am Prozess der Entwicklung des Gesetzes inklusive der Leistungsgruppen, denn nur hier ist die entsprechende Expertise gegeben – zum Wohl der Patient*innen und für ein verantwortliche und nachhaltige Versorgung.