Aufruf durch Bundessozialministerin Andrea Nahles und die Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen Rita Pawelski an alle Frauen in den Vereinen, Verbänden und Organisationen für eine Kandidatur bei den Sozialversicherungswahlen 2017.

„Die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen haben für das tägliche Leben von Frauen eine enorme Bedeutung. Dennoch werden die großen Sozialversicherungen oft im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit von Gremien geleitet, die im Durchschnitt einen Frauenanteil von weniger als 20 Prozent aufweisen. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß! Wir brauchen und wollen mehr Frauen in diesen Selbstverwaltungsorgenen!

[…] Eine Mitarbeit lohnt sich, denn Sie haben großen Einfluss auf die Entscheidungen, die von den Sozialversicherungsträgern getroffen werden.“

Folgende Gremien der Sozialen Selbstverwaltung werden bei den Sozialwahlen 2017 gewählt:

Bei den gesetzlichen Krankenkassen:
Die Verwaltungsräte

Bei den gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen:
Die Vertreterversammlungen

Von den Vertreterversammlungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen werden außerdem ehrenamtliche Vorstände gewählt.

Den kompletten Aufruf finden Sie HIER.