Die Präsidentinnen des DVTA waren als Expertinnen zur Anhörung zum MTA-Reformgesetz am 16.12.2020 geladen. Sie haben die Anhörung sehr gut genutzt, um zum einen für das gelungene MTA-Reformgesetz, dass eine adäquate Berufsbezeichnung, eine kompetenzorientierte und dem aktuellen Standard entsprechende Ausbildung, eine Ausbildungsvergütung und  Schulgeldfreiheit sehr gut regelt, zu danken. Zum anderen machten die Präsidentinnen aber auch deutlich, dass es zur Bekämpfung des Fachkräftemangels weitere Änderungen bedarf, die eine bessere horizontale Durchlässigkeit, Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung und Lebenslangem Lernen anerkennt wie eine vertikale Durchlässigkeit durch mindestens die Aufnahme einer Modellklausel schafft. Die Komplexität des Wissens und die Komplexität der einzusetzenden, sich rasant schnell verändernden Technologien, verlangt von MT, insbesondere in Leitungs- und Spezialfunktionen,  flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren, sie zu analysieren, zu bewerten und Lösungen interdisziplinär umzusetzen. Zudem wurde klar gefordert, dass die Finanzierung der Ausbildung gesichert sein muss, insbesondere für Schulen in privater Trägerschaft, z.B. wenn diese keine Kooperationspartner haben und für die Ausbildung der Medizinischen Technolog*innen für Veterinärmedizin, da diese von der Finanzierung bislang ausgeklammert sind. Die Finanzierung muss den Erhalt aller bestehenden MT-Schulen sichern, neue Ausbildungskapazitäten zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ermöglichen und notwendige Investitionen wie die Kostenfreiheit der Ausbildung nebst angemessener Ausbildungsvergütung sichern.

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