Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Ländern am 28.Oktober folgende Beschlüsse mit Geltung bis zum 20. Dezember 2020 gefasst.
- Touristische Reisen sollen unterbleiben.
- Bars und Restaurants bleiben geschlossen, bei Restaurants darf Essen nur außer Haus angeboten werden.
- Friseure dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
- Private Zusammenkünfte sind nur bis max. fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
- Private Zusammenkünfte zwischen dem 23. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 sind dergestalt gelockert, dass über die Weihnachtsfeiertage und „zwischen den Jahren“ sich bis zu zehn Personen im Familien- und Freundeskreis treffen dürfen. Privat dürfen Silvester Feuerwerkskörper abgeschossen werden.
- Verkürzung der Quarantänezeit ab 1. Dezember auf zehn Tage. Man kann sich danach „freitesten“. Als Vorsichtsmaßnahme vor und nach den Tagen wird zudem eine freiwillige Quarantäne empfohlen.
- Vermehrter Einsatz von Corona- Schnelltests zum Schutz von Risikogruppen wie älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.
- jeder Pflegebedürftige soll 30 Schnelltests pro Monat auf Kassenkosten erhalten. Heime sollen dafür Testkonzepte erstellen.
- Maskenpflicht unter freiem Himmel kann von Städten angeordnet werden, z.B. für belebte Einkaufsstraßen.
- Maskenpflicht an Arbeitsplätzen kann von Arbeitgebern angeordnet werden.
- Sobald der Impfstoff zugelassen ist, soll die Impfung zuerst den Angehörigen der medizinischen und pflegerischen Berufe anzubieten.