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Der Bundestag hat am 14.05.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II).

Die noch notwendige Bestätigung des Gesetzentwurf durch den wird voraussichtlich am 15.05.2020 erfolgen.
Diese Gesetz ist für diejenigen MTA interessant, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Sie erhalten ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts.
Diese Regelung gilt bis Ende 2020.
Auch wird ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe erhöht und geöffnet.

Das Arbeitslosengeld wird für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde, um drei Monate verlängert.

Weitere Infos dazu finden Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket-ii-weitere-hilfen-fuer-arbeitnehmer.html