Weder die VKA noch die TdL haben innerhalb der Erklärungsfrist bis zum 14. Dezember 2018 die Tarifeinigung zur Ausbildungsvergütung durch Einbeziehung der Auszubildenden in den TVAöD-Pflege vom 30. Oktober 2018 widerrufen, sodass diese zustande gekommen ist.

Danach sollen auch die MTA-Berufe ab dem 01.01.2019, die in der Tarifeinigung vom April 2018 (siehe Artikel im MTA Dialog) vereinbarten Ausbildungsentgelte erhalten.

Die redaktionelle Umsetzung der Tarifeinigung wird, laut Auskunft von ver.di, umgehend aufgenommen werden. Hierbei wird die TdL auch die Auszubildenden in den betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen im Bereich der psychiatrischen Landeskliniken in den Geltungsbereich des beabsichtigten Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) aufnehmen.