Forderung: Novellierung des Berufsgesetzes/ Novellierung und Anpassung der Ausbildungskataloge
Vorschlag: Änderung der Anlage 1-4 der MTA-APrV 25.07.2014 (Entfernung obsoleter Inhalte und Ersetzung durch aktuelle Bezeichnungen)
Im Rahmen der zugesagten Regelungen für eine Teilzeitausbildung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte die Bundesregierung die Chance nutzen, die dringend notwendige Novellierung des MTAG und der MTA-APrV vorzunehmen. Der dafür notwendige Input liegt der Bundesregierung in Gestalt von Gutachten und der Vorschläge des DVTA vor.
Zu festigen ist dabei auch die Bedeutung des Heilberufs, da sich derzeit beobachten lässt, dass sich der Akademisierungsdruck auf die MTA-Qualifikation in einem verstärkten Rückgriff auf andere akademische Berufszweige ohne heilberufliche Fundierung ein Ventil sucht.
o Zudem müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den technischen Assistenzberufen erlauben, sich an die zukünftigen Bedürfnisse der digitalen Entwicklung optimal anzupassen. Dies macht eine Überarbeitung der Ausbildungsinhalte unabdingbar, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können (vergl. DKI-Gutachten 2009). Starre Reglementierungen der technischen Assistenzberufe erlauben es nicht, sich durch Modularisierung an die mit der Digitalisierung einhergehenden steigenden technischen Anforderungen in der individualisierten Biomedizin anzupassen.
o Mindestanforderungen und Qualitätsstandards müssen eine hohe Vergleichbarkeit und damit die Patientensicherheit in allen Bundesländern gewährleisten. Darüber hinaus bieten sich eine staatliche Regelung und die Anerkennung der Weiterbildungen im MTA-Bereich über die Weiterbildungsordnungen der Länder an. Dies sollte auch akademische Angebote umfassen.
o Eine Aufwertung der MTA-Berufe muss auch durch eine adäquate und im deutschsprachigen Raum einheitliche Berufsbezeichnung gewährleistet werden. Hierzu bedarf es dringend einer Änderung des MTAG und der MTA-APrV.
o In Zukunft muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt werden, damit die von der Bundesregierung zugesagte Teilzeitausbildung in Anspruch genommen werden kann.
o Neben der von der Bundesregierung zugesagten Teilzeitausbildung sollte im MTAG der Fernunterricht, der sich im Model Homburg-Saar bestens bewährt hat, geregelt werden.
o Eine international konkurrenzfähige Forschung und Entwicklung ist nur möglich, wenn auch die MTA-Berufe die Möglichkeit einer hochschulischen Ausbildung erhalten.
Anke Ohmstede Christiane Maschek
Präsidentin des DVTA Vizepräsidentin des DVTA
Fachrichtung R/F Fachrichtung L/V
Download (Forderung: Novellierung des Berufsgesetzes/Novellierung und Anpassung der Ausbildungskataloge Feb. 17 - PDF, 205kB)