DVTA News

Das Kompetenznetz Public Health COVID-19 hat eine Infoblatt mit technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Infektion mit SARS-CoV-2 zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen zusammengestellt, welches neben allgemeinen Maßnahmen für den klinisch-stationären Bereich und Praxen, insbesondere auch Maßnahmen für medizinische Labore enthält.

Ziel der Handreichung ist es, den jeweils aktuellsten Stand des Wissens zusammenzufassen und Arbeitsschutzverantwortlichen sowie Beschäftigten im Gesundheitswesen Handlungshinweise zu geben.

Das Infoblatt können Sie unter diesem Link herunterladen.

 

Neben den bekannten allgemeinen Maßnahmen für alle Gruppen, wie:

  • Abstandsregeln von mindestens anderthalb Metern,
  • der Einsatz von geschultem Personal,
  • die konsequente Umsetzung von Hygienevorgaben (Händehygiene, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) beziehungsweise von FFP2-Masken),
  • das Tragen von Schutzausrüstung bei der Versorgung COVID-19-Erkrankter und der Einsatz von FFP3-Atemschutzmasken, wenn das Infektionsrisiko durch Aerosole besonders hoch ist,

wird für Labore speziell festgehalten:

  • Medizinisches Personal in Laboren kann Probenvor- und -aufbereitung nach den Voraussetzungen der Schutzstufe 2 durchführen.
  • Tätigkeiten, bei denen Aerosole mit SARS-CoV-2 freigesetzt werden können, sind in der Sicherheitswerkbank der Klasse 2 durchzuführen. Es sind hierbei Schutzkittel und Handschuhe zu tragen. Empfohlen werden Atemschutzmaßnahmen (mindestens FFP2) und das Tragen von Schutzbrillen.
  • Sofern die Möglichkeit von kontaminierten Oberflächen, Materialien oder Schutzausrüstung besteht, müssen diese nach der Arbeit desinfiziert oder entsorgt werden.