Am 9. April  2016 fand die letzte  Jahreshauptversammlung des DVTA statt. Es  wurden eine Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung verabschiedet, mit welchen der DVTA künftig noch besser Ihre Interessen  wahrnehmen kann. Die Satzung ist jetzt beim  Vereinsregister eingetragen und damit gültig.

Sie können die neuen Fassungen auf der Homepage lesen. Beitragserhöhungen sind nie  populär, aber die Hauptversammlung  musste  auch  darüber beraten. Wie in allen anderen  Bereichen des Lebens muss auch ein Berufsverband sich mit  der Finanzierung der Leistungen für seine  Mitglieder beschäftigen. Die letzte Erhöhung war  2011. Nach fünf Jahren wurden ein neuer Mitgliedsbeitrag in Höhe von 86 Euro und ein  Schülerbeitrag in Höhe von 43 Euro beschlossen. Warum? Weil ein Berufsverband sich für unsere  Interessen einsetzt und wir als Mitglied von ihm  etwas erhalten, was uns wichtig ist:

•  kostenfreie  außergerichtliche  Rechtsberatung
•  monatlicher Bezug der Zeitschrift MTA  Dialog,  die über die  Belange der MTA-Berufe  informiert,  mit Fachbeiträgen auf dem Laufenden hält und  bundesweit den  größten  Stellenmarkt  anbietet
•  Seminare zu einem deutlich geringeren  Teilnehmerbeitrag  anbietet
•  Fachkongresse und Symposien  – ein Netzwerk mit allen Interessen und  Spezialisierungen der MTA-Berufe
•  kompetente  Ansprechpartner  bei Fragen  zur Ausbildung,  Berufsausübung  und  Fort-  und  Weiterbildung  zur  Verfügung  stehen.
 
Der  Beitrag  für Schülerinnen  und  Schüler in  Höhe  von  43  Euro  gilt mit  Inkrafttreten  der  neuen  Satzung  und  nur für  Mitgliedsverträge, die  nach  Inkrafttreten  der  hier  vorgestellten  Satzung  abgeschlossen werden.  Für Schüler/Studenten,  die  derzeit  schon  Mitglied  im  DVTA sind,  gilt Bestandsschutz.  Das bedeutet,  dass sie  während  der derzeit laufenden  Ausbildung  keinen  Schülerbeitrag  zahlen,  sondern  erst mit  Abschluss  der Ausbildung  den  vollen  Mitgliedsbeitrag  zu  bezahlen haben.