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Bonus und Anerkennung für Medizinisch-Technische Assistenzberufe für ihre Spitzenleistungen im Kampf gegen COVID-19

 

Sehr geehrter Herr Minister Spahn,

die Beschäftigten im Gesundheitswesen konzentrieren Ihre Arbeit derzeit voll und ganz auf die Eindämmung der COVID-19-Pandemie und die Behandlung der davon betroffenen Patientinnen und Patienten. Gerade in den Gesundheitsfachberufen ist das mit einer erhöhten Arbeitsbelastung, aber auch mit großem Engagement der Kolleginnen und Kollegen verbunden.

Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die besondere Leistung der Pflegekräfte anerkennt und die vereinbarten Bonuszahlungen steuerfrei stellen will. Wir möchten an dieser Stelle aber auch auf den außerordentlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen der Medizinisch-Technischen Assistenzberufe aufmerksam machen, der dem Einsatz der Pflegekräfte nicht hinten ansteht.

Der Nachweis auf SARS-CoV-2 Infektionen erfolgt mittels unterschiedlichen Labortests, wie etwa einer real-time Reverse Transkriptase Polymerase Kettenraktion (RT-PCR). Diese werden überwiegend durch Medizinisch-Technische Laborassistentinnen und –assistenten (MTLA) durchgeführt und ausgewertet. Ohne den unermüdlichen Einsatz der MTLA wäre dies nicht möglich gewesen und es wird teilweise im Dreischichtbetrieb gearbeitet, um die steigenden Anforderungszahlen von PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zu meistern. MTLA leisten täglich einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen SARS-CoV 2.

Bei Patientinnen und Patienten aus Endemiegebieten und mit klinischer Symptomatik, kann der PCR-Test initial negativ sein kann. Es sind dann Medizinisch-Technische Radiologie-Assistentinnen und -Assistenten (MTRA), die in Rücksprache mit der Ärzteschaft weiterführende Diagnostik mittels bildgebender Computertomographie- und Röntgenuntersuchungen durchführen. Die Diagnose muss dann durch einen positiven PCR in den folgenden Tagen bestätigt werden.

Bei Verdacht auf COVID-19 Infektion, hoher lokaler Prävalenz von SARS-Cov-2 und klinischer Konsequenz (d.h. bei Patientinnen und Patienten mit ausgeprägter Symptomatik, die eine Hospitalisierung erfordern) kann im Fall einer negativen PCR daher eine Computertomographie des Thorax die Diagnose frühzeitig stützen. Für diese Untersuchungen sind MTRA unabdingbar. Die radioonkologische Behandlung der Patientinnen und Patienten halten die strahlentherapeutischen MTRA trotz der dadurch bedingten Personalmängel und Infektionsgefahren aufrecht.

Die Belastung der MTRA durch das erhöhte Arbeitspensum insbesondere auch auf den Intensivstationen und den direkten Umgang mit COVID-19 Erkrankten ist bei gleichzeitig bestehenden Infektionsrisiko bei der Versorgung von COVID-19 vergleichbar mit denen der Pflegekräfte.

MTLA und MTRA arbeiten in der Corona-Krise am Limit und sind ein unverzichtbarer Bestandteil für die Eindämmung der COVID-Pandemie und die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Als systemrelevante Akteure des Gesundheitswesens ist ihr Einsatz für Patientinnen und Patienten nicht hoch genug anzuerkennen, so dass sie, ebenso wie die Pflegekräfte, einen Bonus für Ihre Spitzenleistungen verdienen.

Daher bitten wir Sie, auch die Leistungen von MTLA und MTRA anzuerkennen, z.B. in öffentlichen Statements, und beiden Berufsgruppen für ihren Einsatz im Kampf gegen Corona einen Bonus zu zahlen.

 

Claudia Rössing - Präsidentin Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland (Fachrichtung Radiologie/Funktionsdiagnostik)

Prof. Dr. Gerald Antoch - Präsident der Deutschen der Röntgengesellschaft

Claus Becker - Vorsitzender Vereinigung der Medizinisch-Technischen Berufe in der Deutschen Röntgengesellschaft

Prof. Dr. med. Rainer Fietkau – Präsident der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie

David Unger - Vorsitzender Verband der medizinisch-technischen Radiologieassistenten (MTRA) in der Radioonkologie in Deutschland

René Höhne - Vorstandsvorsitzender Arbeitsgemeinschaft Medizinisch-technischer Mitarbeiter/innen (AG-MTM) in der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin

 

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17_Geschäftsbericht 2018_Artelt.pdf (246.07 KB) 246.07 KB