DVTA schließt sich der Forderung der Hochschulen nach einer gesetzlichen Verankerung der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe an!

Gemäß einem Artikel im Ärzteblatt vom 13.07.2016 (Link zum Artikel) fordern Hochschulen, Fachbereichstage und Fachgesellschaften in einem Positionspapier, dass der Bundestag die Ausbildung von Gesundheitsfachberufen an Hochschulen zeitnah gesetzlich verankern soll.
Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2017 darüber entscheiden, ob und wie die Modellstudiengänge in reguläre Studiengänge übergehen sollen. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit diesem Thema noch nicht befasst, was bei den Hochschulen zur Befürchtung führt, dass in dieser Legislaturperiode nicht mehr über die Umwandlung der Modellstudiengänge in reguläre Studiengänge entschieden wird. Sie fordern daher den Gesetzgeber auf, die Studiengänge schnellstmöglich weiterzuentwickeln und die Akademisierung weiter voranzubringen, um durch eine höhere, wissenschaftlich fundierte Qualifikation der betreffenden Gesundheitsberufe auch eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Patienten zu gewährleisten.

Der DVTA unterstützt die Forderung der Hochschulen.

Der MTA-Beruf wird in nahezu allen europäischen Ländern an Hochschulen ausgebildet. Der Wissenschaftsrat hat bereits in seinen Empfehlungen  zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen im Jahre 2012 zum Ausdruck gebracht, dass sich eine hochschulische Qualifikation auch für die MTA-Berufe empfehlen könnte. Die GesinE-Studie, die im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen im europäischen Vergleich
durchführt, kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufgabenfelder und Tätigkeitsbereiche der medizinisch-technischen Berufe in den Ländern am weitest gehenden sind, in denen die Ausbildung im Hochschulsektor stattfindet (BMBF 2014: 105). Die Experten zu dem Ergebnis, dass mit einer akademischen Ausbildung das Berufsprofil sowie die Berufsausübung um Tätigkeitsbereiche erweitert werden kann (BMBF 2014: 92f.; siehe ebenfalls Blum 2009: 61ff.) und damit auch zur Entlastung der Ärzte führt, damit diese sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Der DVTA sieht es daher als notwendig an, dass der Gesetzgeber für die Gesundheitsberufe, wie die Therapieberufe, Hebammen sowie die medizinisch-technischen Berufe, wie die vier MTA-Berufe, die notwendigen gesetzliche Verankerung der hochschulischen Ausbildung, neben der Fachschulausbildung, schafft.

Die Stellungnahme des DVTA zur Akademisierung können Sie unter diesem Link abrufen.

Vorstand und Vorstandsreferentin