Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG)

Der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) hat im Rahmen des Gesetzgebungsprozess Stellung genommen. Dabei fokussiert der DVTA auf die Aufnahme der MT-Berufe in die personelle Ausstattung in § 135 e Abs. 1 Nr. 3, da ein Vorhalten der sachlichen Ausstattung (§ 135 e Abs. 1 Nr. 2) nicht automatisch das MT als fachpersonal nach sich zieht. Die angestrebte Verbesserung der Versorgungsqualität benötigt daher die MT-Berufe gemäß ihrer Vorbehaltstätigkeiten. Weiterhin sind die Berufe auch im Ausschuss nach § 135 e Abs. 3 zu berücksichtigen, um ihre Expertise und Fachkompetenz nicht ungenutzt zu lassen.

Die Stellungnahme sowie die Übersicht der Lesitungsgruppen können Sie hier abrufen:

Stellungnahme DVTA_RefE KHVVG - PDF, 182 KB

DVTA_Übersichtstabelle_über_die_Leistungsgruppen_NRW - PDF 736 KB