Zusatzseminar! Praxisanleitung für MT Auffrischungskurs

Zielgruppe:
MT aller Fachrichtungen

Beschreibung:
Ab 2023 wird im MT-Gesetz für Praxisanleiter eine pädagogische Qualifikation von 300 Stunden verpflichtend. Für entsprechend geschulte MT soll es im Nachgang einen 24-stündigen Auffrischungskurs geben. Diesen Kurs möchten wir den bereits entsprechend geschulten MT hiermit anbieten. Dabei werden Grundlagen für Praxisanleitung wiederholt und aufgefrischt mit dem Ziel die Handlungskompetenz zu vertiefen. Die Selbst-, Sozial,- Methodenkompetenz wird gestärkt. Der Schwerpunkt liegt auf praxisrelevanten Fragestellungen. Beispiele: Wie kann eine gezielte und strukturierte Praxisanleitung in das laufende Tagesgeschäft integriert werden? Welche betrieblichen und strukturellen Voraussetzungen sind dafür nötig? Wie geht die Praxisanleitung mit Unzufriedenheit und Konflikten um?

Inhalte:

  •     Umgang mit herausfordernden Praktikanten/-innen und komplexen Anleitesituationen (als kollegiale Fallarbeit)
  •     Auffrischung der Gesprächsführungskompetenz
  •     Verhaltensmuster bei Praktikant/-innen und neuen Kollegen/-innen auf der Grundlage einer Persönlichkeitstypologie erkennen und damit angemessen umgehen
  •     Konflikte moderieren – Der/Die Praxisanleiter/-in als Mediator
  •     Neue Praktikant und Kollegen motivierend beraten
  •     Anleitung und Einarbeitung bei wenig Zeit

Dauer:
25 Unterrichtsstunden

Ort:
Fulda

Termin:
31.05. - 02.06.2023
Mi. 15.00 – 19.00, Do. 09.00 – 18.00, Fr. 09.00 – 17.30 Uhr;
Seminar Nr.: 43036

Teilnehmerzahl:
16

Seminarleitung:
Thomas Alpers, Lehrer für Plegeberufe, Supervisor (DGSD), Fachwirt für Organisation und Führung

Teilnahmegebühr:
€ 699,– für DVTA-Mitglieder inkl. Hotel und Verpflegung
€ 874,– für Nichtmitglieder inkl. Hotel und Verpflegung
jeweils inkl. 2 Übernachtung und Verpflegung

Zertifizierung:
anerkannt für das Freiwillige Fortbildungszertifikat DIW-MTA/DVTA e.V. mit 25 credits der Kategorie C.
Das Seminar führt nicht zum Abschluss “Praxisanleiter/-in nach §2, Abs. 2 KrPfl-APrV