FAQ DVTA

Liebe Mitglieder,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

an dieser Stelle möchten wir die am häufigsten gestellten Fragen zum DVTA e.V. beantworten.
 
Sie haben weitere Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an uns unter: info@dvta-ev.de

Der DVTA als Verband

Das oberste Organ des DVTA e.V. ist die Hauptversammlung. Diese wählt den Bundesvorstand sowie die Vertreter/-innen der Internationalen Verbände. Eine weitere Aufgabe ist die Bestätigung der Sprecher/-innen der Fachvertretungen sowie die Entgegennahme der Geschäftsberichte, die Genehmigung des Rahmen-Haushaltsplanes, die Abstimmung über Anträge (Satzung-, Geschäftsordnungsanträge, etc.). Der Verband setzt sich aus dem Bundesvorstand, den Fachvertretungen und den Landesvertretungen zusammen und führt seine Geschäfte mithilfe einer Geschäftsstelle.

Ein Organigramm des DVTA e.V. finden Sie unter https://dvta.de/der-dvta/struktur-statuten

Die Aufgaben der Hauptversammlung, des Bundesvorstandes, der Fachvertretungen und der Landesvertretungen sind in der Satzung geregelt.

Die Hauptversammlung ist zuständig für die Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen des DVTA, die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, Geschäftsordnung, Schiedsordnung und über Anträge, die Auflösung des DVTA, die Bestellung und Widerruf der Bestellung des Bundesvorstandes, die Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichts des Bundesvorstandes (Jahresabschlusses), die Entgegennahme und Diskussion der Geschäftsberichte der Landesvorstände, die Entlastung des Bundesvorstandes, die Genehmigung des Rahmen-Haushaltsplans, die Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages, die Festlegung des Delegiertenschlüssels, die Beschlussfassung über Ausschluss der Öffentlichkeit (gemäß § 8 Nr. 8), die Bestätigung der Sprecher/innen der Fachvertretungen, die Wahl der Fachvertretungen Internationale Verbände sowie die Entgegennahme und Diskussion der Berichte der Fachvertretungen.

Der Bundesvorstand hat die Aufgabe der Vertretung des DVTA e.V., dabei wird der DVTA gerichtlich und außergerichtlich durch die beiden Präsidenten/-innen und/oder deren Stellvertreter/-in vertreten. Es ist jeweils ein/-e Präsident/-in gemeinsam mit der/dem anderen Präsidentin/-en oder deren/dessen Stellvertreter/-in vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis sind die Präsidenten/-innen angewiesen, nach Möglichkeit gemeinsam zu handeln und nur in Ausnahmefällen (insbesondere bei Verhinderung der/des anderen Präsidenten/-in) gemeinsam mit deren/dessen Stellvertreter/-in zu handeln. Ein Verhinderungsfall liegt insbesondere vor, wenn die Präsidentin/der Präsident aus beruflichen Gründen ihre Amtsgeschäfte nicht ausüben kann. Im Rahmen der Zuständigkeiten vertreten die Präsidenten/-innen den DVTA in allen Verwaltungsangelegenheiten und Rechtsgeschäften gemeinsam. Ihnen obliegt die Führung der ihnen nach Gesetz und Satzung übertragenen Geschäfte. In den Zuständigkeitsbereich des Bundesvorstandes fallen insbesondere die Gewährleistung der Umsetzung der Aufgaben und Zwecke des DVTA gemäß § 2 der Satzung, die Abgabe offizieller Erklärungen und Stellungnahmen für den DVTA, die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung und Sicherung der Einhaltung der steuerrechtlichen Pflichten, die Vorbereitung der Sitzungen der Hauptversammlung und Bundesvorstandssitzung des DVTA und die Umsetzung ihrer Beschlüsse, die Auskunft über die Bundesvorstandstätigkeit (Rechenschaftsbericht), die Genehmigung von Projektgruppen, die Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, die Abgabe von Personalvorschlägen zur Hauptversammlung sowie die Erstellung des Rahmenhaushaltsplans.

Die Fachvertretungen der jeweiligen Fachrichtungen sind gemäß der Geschäftsordnung zuständig für die Beratung über Fragen zur Entwicklung des Berufsbildes, Förderung der fachlichen Qualifikation und für Zusammenarbeit mit den Organen des DVTA. Sie unterstützen den Austausch zwischen dem DVTA und anderen fachlichen Vertretungen.

Die Fachvertretungen in den internationalen Verbänden und Vereinigungen setzen die satzungsmäßigen Interessen und die Beschlüsse des DVTA um und informieren Bundes- und Landesvorstand sowie die Hauptversammlung über ihre Aktivitäten.  Weiterhin geben sie fachlichen Input für die Fachvertretungen.

Die Landesvertretungen haben gemäß der Geschäftsordnung die Aufgaben Ansprechpersonen in Absprache mit dem Landesvorstand zu benennen, die zuständig sind für die Organisation von Fortbildungen und Seminaren sowie MT(A)-Treffs, der Mitgliederbetreuung und machen Personalvorschläge zur Hauptversammlung.

Die Geschäftsstelle des DVTA e.V. ist zuständig für die anfallenden Aufgaben der Verwaltung des DVTA e.V. (gemäß den jeweiligen Stellenprofilen). Die Bereiche der Geschäftsstelle können unter folgendem Link eingesehen werden: https://dvta.de/der-dvta/gesch-ftsstelle

Jedes Mitglied des DVTA hat ein Vorschlags- und Antragsrecht zur Einrichtung von Projektgruppen. Der Bundesvorstand beruft auf Antrag Projektgruppen ein. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt regelmäßig auf der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Bundesvorstandes. Lehnt der Bundesvorstand einen Antrag ab, muss dies schriftlich begründet werden. Die Projektgruppenlaufzeit richtet sich nach der Genehmigung durch den Bundesvorstand und endet automatisch mit der Erledigung der übertragenen Aufgaben. Die Projektergebnisse unterliegen, wenn nichts anderes geregelt wurde, hinsichtlich der Veröffentlichung und Nutzung grundsätzlich der Beschlussfassung durch den Bundesvorstand.

Gemäß der Satzung des DVTA e.V. werden die Geschäfte mithilfe einer Geschäftsstelle betrieben. Diese ist zuständig für die anfallenden Aufgaben der Verwaltung des DVTA e.V. (gemäß den jeweiligen Stellenprofilen). Die Bereiche der Geschäftsstelle können unter folgendem Link eingesehen werden: https://dvta.de/der-dvta/gesch-ftsstelle

Der Zweck und die Aufgabe des DVTA e.V. sind in der Satzung geregelt.

Aufgabe des DVTA ist die Wahrnehmung der Berufs- und Standesinteressen, insbesondere durch fachkundige Stellungnahme und Initiative zur Arbeit des Gesetzgebers, fachkundige Arbeiten zur Verbesserung, Entwicklung und Förderung der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Zusammenarbeit mit Berufsorganisationen im In- und Ausland. Der DVTA bezweckt die Wahrung der beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Interessen seiner Mitglieder und ist dazu bereit, mit den Gewerkschaften und anderen Organisationen zu kooperieren. Er unterstützt Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigen bzw. Freiberuflichen. Der DVTA ist parteipolitisch, religiös und weltanschaulich neutral.

Der DVTA e.V. setzt sich satzungsgemäß zusammen aus:

  • der Hauptversammlung
  • dem Bundesvorstand
  • den Fachvertretungen
  • den Landesvorständen

Es besteht die Möglichkeit der Bildung von Projektgruppen (gemäß Geschäftsordnung).

Unserer Ansprechpersonen sind auf unserer Homepage gelistet.
Bitte folgen Sie dem jeweilig hinterlegten Link zu Ihren möglichen Ansprechpersonen:

Mitgliedschaft im DVTA

Eine Mitgliedschaft im DVTA e.V. bietet vielfältige Vorteile. Die wichtigsten sind der fachliche Austausch und die Information sowie die Rechtsberatung. Weiter erhalten Sie eine Reihe von Sonderkonditionen und/oder Ermäßigungen bei unseren Kooperationspartner/-innen. Die Vorteile und Gründe für eine Mitgliedschaft können Sie unter dem Link https://dvta.de/mitglied-werden/vorteile-f-r-mitglieder nachlesen.

Die Mitgliedschaft kostet derzeit 86 Euro im Jahr. Das sind monatlich 7,17 Euro!

Nicht berufstätige Kollegen/-innen und MTA- Schüler/-innen und Auszubildende zahlen einen ermäßigten Beitrag von 43 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://dvta.de/infos-zur-dvta-mitgliedschaft

Nicht berufstätige Kollegen/-innen und MTA- Schüler/-innen und Auszubildende zahlen einen ermäßigten Beitrag von 43 Euro. Ein Nachweis ist zu erbringen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://dvta.de/infos-zur-dvta-mitgliedschaft

Nicht berufstätige Kollegen/-innen und MTA- Schüler/-innen und Auszubildende zahlen einen ermäßigten Beitrag von 43 Euro. Ein Nachweis ist zu erbringen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://dvta.de/infos-zur-dvta-mitgliedschaft

Wenn Sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen, dürfen Sie selbstverständlich weiter im DVTA e.V. Mitglied bleiben. Bitte reichen Sie den Nachweis ein, damit sie den Beitrag für nicht berufstätige Kollegen/-innen von 43 Euro in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://dvta.de/infos-zur-dvta-mitgliedschaft

Wir freuen uns, wenn Sie unserer Arbeit auch im Ruhestand weiter unterstützen.

Ordentliches Mitglied mit Stimmrecht können werden MTL(A), MTR(A), MT(A)F, VMTA/MTV. sowie jede/jeder staatlich anerkannte/-r technische Assistentin/Assistent, die/der auf dem Gebiet der Medizin arbeitet, jede/jeder Biomedizinische Analytiker/-in sowie jede/jeder Radiologietechnologe/-in.

Außerordentliches Mitglied mit Stimmrecht, kann auf Antrag werden, wer die Voraussetzungen oben genannten Voraussetzungen erfüllt und entweder nicht erwerbstätig ist oder sich als Schüler/-in oder Studierende/-r in einer grundständigen Ausbildung befindet.

Förderndes Mitglied ohne Stimmrecht kann werden, wer den Berufsstand der technischen Assistentinnen/Assistenten in der Medizin fördert. Juristische Personen haben grundsätzlich keinen Leistungsanspruch. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand einen Leistungsanspruch gewähren, insbesondere bei MT(A) Schulen.

In besonders begründeten Fällen kann der Bundesvorstand beschließen, dass auch Personen, die nicht unter die genannten Bedingungen fallen, insbesondere MFA, BTA, etc., Mitglied mit Stimmrecht werden können.

Unserer Ansprechpersonen sind auf unserer Homepage gelistet.
Bitte folgen Sie dem jeweilig hinterlegten Link zu Ihren möglichen Ansprechpersonen:

Engagement im DVTA e.V.

Jedes Mitglied im DVTA kann sich engagieren. Dabei kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, z.B. im Rahmen der Arbeit der Landesvertretungen, Fachvertretungen, etc. Zu beachten sind dabei die Vorgaben der Satzung und Geschäftsordnung des DVTA e.V., die festlegen, welche Voraussetzungen für das Engagement bestehen („Wahlamt“, Berufung in das Gremium, etc.).

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zur Klärung der Fragen mit uns auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter den hinterlegten Links: BundesvorstandLandesvorstandFachvertretungenGeschäftsstelle

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Ihre aktive Mitarbeit im Verband.

Dies ist abhängig von der Art des Engagements. Prinzipiell kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, z.B. im Rahmen der Arbeit der Landesvertretungen, Fachvertretungen, etc. Zu beachten sind dabei die Vorgaben der Satzung und Geschäftsordnung des DVTA e.V., die festlegen, welche Voraussetzungen für das Engagement bestehen („Wahlamt“, Berufung in das Gremium, etc.).

Je nach Gremium / Projektgruppe fallen zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen, Fortbildungen oder regelmäßigen MT-Treffen, Unterstützung bei der berufspolitischen Arbeit oder auch Besuche von allgemeinbildenden Schulen zur Werbung für den Beruf an.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zur Klärung der Fragen mit uns auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter den hinterlegten Links: BundesvorstandLandesvorstandFachvertretungenGeschäftsstelle

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Ihre aktive Mitarbeit im Verband.

Dies ist abhängig von der Art des Engagements. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten sich im DVTA e.V. einzubringen. Diese sind beispielsweise im Rahmen der Arbeit der Landesvertretungen, Fachvertretungen, etc. Zu beachten sind dabei die Vorgaben der Satzung und Geschäftsordnung des DVTA e.V., die festlegen, welche Voraussetzungen für das Engagement bestehen („Wahlamt“, Berufung in das Gremium, etc.).

Damit zusammenhängend ist auch der Zeitaufwand verbunden.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zur Klärung der Fragen mit uns auf. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter den hinterlegten Links: BundesvorstandLandesvorstandFachvertretungenGeschäftsstelle

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und versuchen Ihnen ggf. einen weiteren Ansprechpartner zur Klärung des zeitlichen Aufwands zu vermitteln.

Die Arbeit in den Gremien ist eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung. Alle Mitglieder der Gremien leisten diese Tätigkeit im unentgeltlichen Ehrenamt in ihrer Freizeit.

Die Satzung hat für die Präsident/-innen die Option einer Hauptamtlichkeit.

Die Kosten zur Teilnahme an den Sitzungen/Projektgruppen/genehmigten und abgesprochenen Treffen werden vom DVTA e.V. gemäß der Regelung der Geschäftsordnung übernommen. Dabei erfolgt grundsätzlich die Erstattung von Aufwendungen aufgrund der Kompetenzen des Geschäftsverteilungsplans des DVTA. In allen anderen Fällen entscheidet der Bundesvorstand über die Kostenübernahme anlässlich der Teilnahme an Veranstaltungen. Dienstreisende erhalten auf Antrag eine Vergütung der veranlassten notwendigen Reisekosten. Die Erstattung der Kosten erfolgt auf Nachweis der in tatsächlicher Höhe entstandenen Aufwendungen. Erstattet werden gemäß den hinterlegten Regelungen der Geschäftsordnung die Fahrtkosten, die Hotel sowie sonstige Kosten.

Dies ist abhängig von der Art der Aufgabe, die übernommen wird. Neugewählte Vorsitzende der Landesvertretungen erhalten eine Mappe für neue Funktionsträger und es besteht die Möglichkeit über ein Buddy-System längerfristig eingearbeitet und unterstützt zu werden. Weiterhin bieten wir die Teilnahme an verbandsinternen Veranstaltungen zu verschiedenen relevanten Tätigkeiten unserer Verbandsarbeit an.

Verschiedenes

Der DVTA bietet die Möglichkeit zum Austausch in thematisch gegliederten Foren.

Für weitere Informationen bitte dem Link folgen.

Die DVTA Bildungsgesellschaft mbH (kurz: DVTA BG) bietet deutschlandweit Seminare, Symposien und Kongresse an, um MT aller Fachrichtungen zu qualifizieren. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der fachspezifischen Seminare kontinuierlich zugenommen, die Themenbereiche wurden ständig erweitert.

Sie besteht in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gesellschafter der DVTA Bildungsgesellschaft sind der DVTA e.V. (zu 90%) und das DIW-MTA e.V. (mit 10%).

Ansprechpersonen finden sie hier: DVTA Bildungsgesellschaft mbH

Das Angebot finden sie unter anderem im Bereich Fortbildung.