„Tele-MTRA“ –ein nicht gesetzeskonformes Konzept
Die Notwendigkeit von „Tele-MTRA“ wird im Konzept mit dem herrschenden Fachkräftemangel bei MT(A)R sowie der damit zusammenhängenden eingeschränkten Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs von CT und MRT und der fehlenden wirtschaftlichen Auslastung dieser Großgeräte sowie der angespannten Personalsituation aufgrund von Arbeitsüberlastung, Krankheit und Urlaub als verschärfende Faktoren begründet. Demnach ergibt sich, der Argumentation des Konzepts folgend, die Fragestellung der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit MT(A)R und des qualitativen Lückenschlusses, um einen durchgängigen Betrieb durch qualifiziertes und erfahrenes Personal sowie schnelle Reaktionszeiten zur Abfederung von Spitzen zu gewährleisten.
Das Konzept ist nicht nur mit den geltenden gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, sondern es gefährdet auch den Beruf der MT(A)R, in dem es den Einsatz von anderen Gesundheitsfachpersonen im Bereich der Radiologie unterstützt. Damit ist jedoch die Erfüllung der Forderung der Praxisanleitung gemäß dem neuen Berufsgesetz (MTBG) zur Ausbildung von MTR in Gefahr. Diese Praxisanleitung darf gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur durch MTR bzw., MTRA durchgeführt werden und muss zur Zulassung zur staatlichen Prüfung nachgewiesen werden.